Rechtsanwaltsvergütung Rechner – Anwaltskosten einfach berechnen


Rechtsanwaltsvergütung Rechner

Berechnen Sie schnell und transparent die voraussichtlichen Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Ihr Rechtsanwaltsvergütung Rechner



Der Wert des Gegenstandes, um den es im Rechtsstreit geht.



Wählen Sie die Art des Verfahrens, um die passenden Gebühren zu ermitteln.


Wird eine Einigung (Vergleich) erzielt, fällt oft eine zusätzliche Gebühr an.


Für die meisten Mandanten fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.


Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (max. 20€).

Ihre voraussichtlichen Rechtsanwaltskosten

0,00 €
Grundgebühr (einfache Gebühr):
0,00 €
Anwaltsgebühren (Netto):
0,00 €
Auslagenpauschale:
0,00 €
Umsatzsteuer (19%):
0,00 €

Erklärung der Berechnung: Die Anwaltskosten basieren auf dem eingegebenen Streitwert und der gewählten Verfahrensart gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Grundgebühr ist der Basiswert aus der RVG-Tabelle. Darauf aufbauend werden spezifische Gebühren (z.B. Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr) mit bestimmten Faktoren multipliziert. Hinzu kommen die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer.

Detaillierte Gebührenaufstellung
Gebührenart Faktor Betrag (€)
Vergleich der Gesamtkosten nach Streitwert und Verfahrensart

Was ist ein Rechtsanwaltsvergütung Rechner?

Ein Rechtsanwaltsvergütung Rechner ist ein Online-Tool, das Ihnen hilft, die voraussichtlichen Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Deutschland zu ermitteln. Diese Kosten basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Anlagen, insbesondere dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG). Das RVG legt fest, welche Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeit verlangen darf, abhängig vom sogenannten Streitwert (oder Gegenstandswert) und der Art der erbrachten Leistung.

Die Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung kann komplex sein, da verschiedene Gebührenarten (z.B. Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr) mit unterschiedlichen Faktoren und Schwellenwerten zum Tragen kommen. Ein Rechtsanwaltsvergütung Rechner vereinfacht diesen Prozess, indem er die relevanten Parameter abfragt und die Gebühren gemäß den gesetzlichen Vorgaben automatisch kalkuliert.

Wer sollte einen Rechtsanwaltsvergütung Rechner nutzen?

  • Privatpersonen: Um eine erste Einschätzung der Kosten für eine Rechtsberatung oder Vertretung zu erhalten, bevor sie einen Anwalt beauftragen. Dies schafft Transparenz und hilft bei der Budgetplanung.
  • Unternehmen: Für die Kalkulation von Rechtskosten im Rahmen von Vertragsverhandlungen, Streitigkeiten oder Compliance-Fragen.
  • Anwälte und Kanzleimitarbeiter: Als schnelles Hilfsmittel zur Vorab-Kalkulation von Gebühren oder zur Überprüfung von Abrechnungen.
  • Rechtsschutzversicherte: Um zu verstehen, welche Kosten ihre Versicherung voraussichtlich übernehmen wird und welche Eigenanteile möglicherweise anfallen.

Häufige Missverständnisse bei der Rechtsanwaltsvergütung

  • Feste Stundensätze sind die Regel: Obwohl Anwälte auch Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis treffen können, basieren die gesetzlichen Gebühren nach RVG auf dem Streitwert und sind nicht direkt an den Zeitaufwand gekoppelt.
  • Kosten sind immer gleich: Die Rechtsanwaltsvergütung variiert stark je nach Streitwert, Verfahrensart (außergerichtlich, gerichtlich), Anzahl der Termine und ob ein Vergleich erzielt wird.
  • Anwalt kann beliebige Gebühren verlangen: Ohne eine gesonderte Honorarvereinbarung ist der Anwalt an die gesetzlichen Gebühren des RVG gebunden.
  • Gerichtskosten sind Anwaltskosten: Gerichtskosten sind separate Gebühren, die an das Gericht zu zahlen sind, während die Rechtsanwaltsvergütung die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit darstellt.

Rechtsanwaltsvergütung Rechner: Formel und mathematische Erklärung

Die Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung folgt einem klaren Schema, das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Vergütungsverzeichnis (VV RVG) festgelegt ist. Der zentrale Faktor ist der Streitwert (oder Gegenstandswert), aus dem die sogenannte “einfache Gebühr” (auch Grundgebühr genannt) abgeleitet wird.

Schritt-für-Schritt-Ableitung der Formel

  1. Ermittlung der Grundgebühr (einfache Gebühr): Dies ist der Ausgangspunkt. Anhand des Streitwerts wird aus der Gebührentabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG) der entsprechende Gebührenbetrag abgelesen. Dieser Betrag ist die Basis für alle weiteren Gebühren.
  2. Berechnung der spezifischen Gebühren: Je nach Verfahrensart und Tätigkeit des Anwalts werden auf Basis der Grundgebühr verschiedene Gebühren mit einem bestimmten Faktor multipliziert:
    • Geschäftsgebühr (VV 2300 RVG): Für außergerichtliche Tätigkeiten (z.B. Beratung, Verhandlungen, Schriftverkehr). Der Faktor liegt in der Regel zwischen 0,5 und 2,5. Ein häufiger Mittelwert für durchschnittliche Fälle ist 1,3.
    • Verfahrensgebühr (VV 3100 RVG): Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren (1. Instanz). Der Faktor beträgt in der Regel 1,3.
    • Terminsgebühr (VV 3104 RVG): Für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen oder vergleichbaren Besprechungen. Der Faktor beträgt in der Regel 1,2.
    • Einigungsgebühr (VV 1000 RVG): Fällt an, wenn ein Vergleich oder eine sonstige Einigung erzielt wird. Der Faktor liegt oft bei 1,0 oder 1,5, je nach Art der Einigung und Verfahrensstand.
    • Beratungsgebühr: Für eine Erstberatung kann eine Pauschale vereinbart werden, die für Verbraucher auf maximal 190 € netto begrenzt ist (§ 34 RVG).
  3. Hinzurechnung der Auslagenpauschale (VV 7001 RVG): Für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen kann eine Pauschale von 20 % der Anwaltsgebühren, maximal jedoch 20 Euro, angesetzt werden.
  4. Berechnung der Umsatzsteuer (VV 7008 RVG): Auf die Summe der Anwaltsgebühren und der Auslagenpauschale wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % aufgeschlagen.
  5. Gesamtkosten: Die Summe aller Gebühren, der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer ergibt die voraussichtlichen Gesamtkosten.

Variablen und ihre Bedeutung

Variablen für die Rechtsanwaltsvergütung
Variable Bedeutung Einheit Typischer Bereich
Streitwert Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit Euro (€) 500 – 50.000+
Grundgebühr (einfache Gebühr) Basisgebühr aus der RVG-Tabelle Euro (€) 49 – 1.452+
Faktor Geschäftsgebühr Multiplikator für außergerichtliche Tätigkeit 0,5 – 2,5 (oft 1,3)
Faktor Verfahrensgebühr Multiplikator für gerichtliche Tätigkeit (1. Instanz) 1,3
Faktor Terminsgebühr Multiplikator für Teilnahme an Terminen 1,2
Faktor Einigungsgebühr Multiplikator bei Abschluss eines Vergleichs 1,0 – 1,5
Auslagenpauschale Pauschale für Post/Telekommunikation Euro (€) 20 (maximal)
Umsatzsteuersatz Gesetzliche Mehrwertsteuer Prozent (%) 19

Praktische Beispiele für die Rechtsanwaltsvergütung

Um die Funktionsweise des Rechtsanwaltsvergütung Rechners besser zu verstehen, betrachten wir zwei realistische Szenarien.

Beispiel 1: Außergerichtliche Forderungseinziehung

Ein Handwerker hat eine offene Rechnung über 3.000 € und beauftragt einen Anwalt, die Forderung außergerichtlich einzuziehen.

  • Streitwert: 3.000 €
  • Verfahrensart: Außergerichtliche Vertretung
  • Einigungsgebühr: Nein (es wird noch keine Einigung erwartet)
  • Umsatzsteuerpflichtig: Ja
  • Auslagenpauschale: Ja

Berechnungsschritte:

  1. Grundgebühr (bei 3.000 € Streitwert): 201,00 €
  2. Geschäftsgebühr (1,3-fache): 1,3 * 201,00 € = 261,30 €
  3. Auslagenpauschale: 20,00 € (maximal)
  4. Netto-Anwaltskosten: 261,30 € + 20,00 € = 281,30 €
  5. Umsatzsteuer (19%): 19% von 281,30 € = 53,45 €
  6. Gesamtkosten: 281,30 € + 53,45 € = 334,75 €

Interpretation: Für die außergerichtliche Vertretung zur Einziehung einer 3.000 € Forderung fallen voraussichtlich 334,75 € an. Diese Kosten können im Erfolgsfall vom Schuldner zurückgefordert werden.

Beispiel 2: Gerichtliches Verfahren (1. Instanz) mit Vergleich

Ein Arbeitnehmer klagt gegen eine Kündigung. Der Streitwert wird auf 10.000 € festgesetzt. Im Gütetermin wird ein Vergleich erzielt.

  • Streitwert: 10.000 €
  • Verfahrensart: Gerichtliches Verfahren (1. Instanz)
  • Einigungsgebühr: Ja (Vergleich erzielt)
  • Umsatzsteuerpflichtig: Ja
  • Auslagenpauschale: Ja

Berechnungsschritte:

  1. Grundgebühr (bei 10.000 € Streitwert): 572,00 €
  2. Verfahrensgebühr (1,3-fache): 1,3 * 572,00 € = 743,60 €
  3. Terminsgebühr (1,2-fache): 1,2 * 572,00 € = 686,40 €
  4. Einigungsgebühr (1,0-fache): 1,0 * 572,00 € = 572,00 €
  5. Netto-Anwaltskosten: 743,60 € + 686,40 € + 572,00 € = 2.002,00 €
  6. Auslagenpauschale: 20,00 € (maximal)
  7. Gesamt Netto: 2.002,00 € + 20,00 € = 2.022,00 €
  8. Umsatzsteuer (19%): 19% von 2.022,00 € = 384,18 €
  9. Gesamtkosten: 2.022,00 € + 384,18 € = 2.406,18 €

Interpretation: Für ein gerichtliches Verfahren in 1. Instanz mit einem Streitwert von 10.000 €, bei dem ein Vergleich erzielt wird, belaufen sich die Anwaltskosten auf 2.406,18 €. Die Einigungsgebühr kommt hier zusätzlich zu den Verfahrens- und Terminsgebühren hinzu.

Wie Sie diesen Rechtsanwaltsvergütung Rechner nutzen

Unser Rechtsanwaltsvergütung Rechner ist intuitiv und benutzerfreundlich gestaltet, um Ihnen eine schnelle und genaue Einschätzung Ihrer Anwaltskosten zu ermöglichen. Befolgen Sie diese Schritte, um optimale Ergebnisse zu erzielen:

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Streitwert eingeben: Beginnen Sie mit dem wichtigsten Wert – dem Streitwert. Dies ist der finanzielle Wert des Gegenstandes, um den es in Ihrer rechtlichen Angelegenheit geht. Geben Sie den Betrag in Euro in das Feld “Streitwert (€)” ein. Achten Sie darauf, dass es sich um eine positive Zahl handelt.
  2. Verfahrensart auswählen: Wählen Sie aus dem Dropdown-Menü die passende Verfahrensart aus. Optionen sind unter anderem “Außergerichtliche Vertretung”, “Gerichtliches Verfahren (1. Instanz)” oder “Erstberatung”. Die Auswahl beeinflusst maßgeblich, welche Gebührenarten und Faktoren angewendet werden.
  3. Einigungsgebühr berücksichtigen: Falls in Ihrem Fall ein Vergleich oder eine sonstige Einigung erzielt wurde oder erwartet wird, wählen Sie “Ja” bei “Einigungsgebühr (bei Vergleich)”. Dies führt zu einer zusätzlichen Gebühr.
  4. Umsatzsteuerpflicht prüfen: Die meisten Mandanten sind umsatzsteuerpflichtig. Wenn Sie eine Privatperson sind oder Ihr Unternehmen der Umsatzsteuer unterliegt, wählen Sie “Ja” bei “Umsatzsteuerpflichtig (19% MwSt.)”.
  5. Auslagenpauschale festlegen: Standardmäßig wird eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen angesetzt. Wählen Sie “Ja”, wenn diese Pauschale berücksichtigt werden soll.
  6. Kosten berechnen: Klicken Sie auf den Button “Kosten berechnen”. Der Rechner ermittelt daraufhin die voraussichtlichen Anwaltskosten und zeigt sie im Ergebnisbereich an.
  7. Ergebnisse lesen: Im Ergebnisbereich sehen Sie die “Gesamtkosten” als primäres Ergebnis, sowie detaillierte Zwischenwerte wie die Grundgebühr, Netto-Anwaltsgebühren, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Eine detaillierte Tabelle zeigt die Aufschlüsselung nach Gebührenarten.
  8. Ergebnisse kopieren: Nutzen Sie den “Ergebnisse kopieren”-Button, um die wichtigsten Daten schnell in die Zwischenablage zu übernehmen.
  9. Zurücksetzen: Mit dem “Zurücksetzen”-Button können Sie alle Eingaben auf die Standardwerte zurücksetzen, um eine neue Berechnung zu starten.

Wie Sie die Ergebnisse interpretieren und Entscheidungen treffen

Die Ergebnisse des Rechtsanwaltsvergütung Rechners bieten Ihnen eine fundierte Basis für Ihre Entscheidungen:

  • Transparenz: Sie erhalten eine klare Vorstellung davon, welche Kosten auf Sie zukommen könnten.
  • Verhandlungsbasis: Bei der Beauftragung eines Anwalts können Sie die berechneten Kosten als Referenzpunkt nutzen, insbesondere wenn über Honorarvereinbarungen gesprochen wird.
  • Risikobewertung: Vergleichen Sie die potenziellen Anwaltskosten mit dem erwarteten Nutzen oder Schaden des Rechtsstreits. Ist der Aufwand im Verhältnis zum Streitwert gerechtfertigt?
  • Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie die berechneten Kosten mit Ihrer Selbstbeteiligung und den Deckungssummen abgleichen.
  • Prozesskostenhilfe: Bei hohen Kosten und geringem Einkommen können die Ergebnisse eine erste Indikation dafür geben, ob Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Frage kommen könnte.

Beachten Sie, dass der Rechtsanwaltsvergütung Rechner eine erste Orientierung bietet. Eine verbindliche Kostenkalkulation kann nur Ihr Anwalt nach genauer Prüfung Ihres individuellen Falles vornehmen.

Schlüsselfaktoren, die die Rechtsanwaltsvergütung beeinflussen

Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung ist von mehreren Faktoren abhängig, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verankert sind. Ein Verständnis dieser Faktoren ist entscheidend, um die Kosten einer anwaltlichen Vertretung richtig einzuschätzen.

  1. Streitwert (Gegenstandswert)

    Der Streitwert ist der wichtigste Faktor. Er repräsentiert den finanziellen Wert des Interesses, um das es im Rechtsstreit geht. Je höher der Streitwert, desto höher ist in der Regel die Basisgebühr (einfache Gebühr) und damit auch die gesamte Rechtsanwaltsvergütung. Dies liegt daran, dass das RVG eine degressive Gebührenstaffelung vorsieht: Die Gebühren steigen zwar mit dem Streitwert, aber prozentual sinkt der Anteil der Anwaltskosten am Streitwert bei höheren Werten.

  2. Art des Verfahrens (Außergerichtlich vs. Gerichtlich)

    Die Art der anwaltlichen Tätigkeit hat einen erheblichen Einfluss. Eine außergerichtliche Vertretung (z.B. Mahnung, Verhandlung, Vertragsprüfung) wird in der Regel mit einer Geschäftsgebühr (VV 2300 RVG) abgerechnet. Ein gerichtliches Verfahren (z.B. Klage vor Gericht) löst eine Verfahrensgebühr (VV 3100 RVG) und gegebenenfalls eine Terminsgebühr (VV 3104 RVG) aus. Die Gebührensätze und Faktoren unterscheiden sich je nach Verfahrensart, was die Rechtsanwaltsvergütung stark variieren lässt.

  3. Anzahl und Art der Termine

    Finden gerichtliche Termine oder Besprechungen statt, die einer gerichtlichen Verhandlung gleichkommen, entsteht eine Terminsgebühr. Diese Gebühr fällt pro Termin an und kann die Gesamtkosten erheblich steigern. Auch die Teilnahme an einem Gütetermin oder einer mündlichen Verhandlung vor Gericht löst diese Gebühr aus.

  4. Abschluss eines Vergleichs (Einigungsgebühr)

    Wird im Laufe der anwaltlichen Tätigkeit ein Vergleich oder eine sonstige Einigung erzielt, kann eine zusätzliche Einigungsgebühr (VV 1000 RVG) anfallen. Diese Gebühr honoriert die erfolgreiche Beilegung des Konflikts durch den Anwalt und kann die Rechtsanwaltsvergütung erhöhen, bietet aber oft den Vorteil, dass ein langwieriger und teurer Rechtsstreit vermieden wird.

  5. Umsatzsteuerpflicht

    Für die meisten Mandanten, insbesondere Privatpersonen, fällt auf die Netto-Anwaltsgebühren und die Auslagenpauschale die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%) an. Dies erhöht die Bruttokosten der Rechtsanwaltsvergütung. Nur in bestimmten Fällen, z.B. bei Mandanten, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, entfällt dieser Kostenfaktor für den Mandanten effektiv.

  6. Auslagenpauschale

    Neben den reinen Gebühren kann der Anwalt eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (VV 7001 RVG) geltend machen. Diese beträgt 20% der Gebühren, maximal jedoch 20 Euro. Bei umfangreicher Korrespondenz können auch höhere tatsächliche Auslagen (z.B. für Kopien, Reisekosten) abgerechnet werden, die dann die Pauschale ersetzen.

  7. Honorarvereinbarungen

    Obwohl das RVG die Standardvergütung regelt, können Anwalt und Mandant auch eine individuelle Honorarvereinbarung treffen. Dies kann ein Stundenhonorar, ein Pauschalhonorar oder eine Kombination sein. Solche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen und dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unangemessen unterschreiten, um die Qualität der Rechtsberatung zu gewährleisten. Eine Honorarvereinbarung kann die Rechtsanwaltsvergütung flexibler gestalten, erfordert aber eine genaue Absprache.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Rechtsanwaltsvergütung Rechner

Was ist der Streitwert und wie wird er ermittelt?

Der Streitwert (oder Gegenstandswert) ist der finanzielle Wert des Interesses, um das es in einer rechtlichen Angelegenheit geht. Er ist die Basis für die Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung. Bei Geldforderungen ist es der Forderungsbetrag. Bei nicht-monetären Streitigkeiten (z.B. Kündigungsschutzklage) wird er vom Gericht oder Anwalt nach bestimmten Kriterien geschätzt.

Sind die Kosten aus dem Rechtsanwaltsvergütung Rechner verbindlich?

Nein, die Ergebnisse des Rechtsanwaltsvergütung Rechners sind eine unverbindliche Schätzung und dienen der Orientierung. Eine verbindliche Kostenkalkulation kann nur Ihr Anwalt nach genauer Prüfung Ihres individuellen Falles und unter Berücksichtigung aller Besonderheiten vornehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Anwaltskosten und Gerichtskosten?

Anwaltskosten sind die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts (Rechtsanwaltsvergütung). Gerichtskosten sind Gebühren, die an das Gericht für die Durchführung des Verfahrens zu zahlen sind (z.B. für die Klageerhebung, Beweisaufnahme). Beide Kostenarten fallen in der Regel getrennt voneinander an.

Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?

In bestimmten Fällen können Anwaltskosten als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies hängt stark von der Art des Rechtsstreits ab (z.B. arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Scheidungskosten). Eine verbindliche Auskunft hierzu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

Was passiert, wenn ich den Rechtsstreit gewinne?

Im deutschen Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits trägt. Das bedeutet, wenn Sie den Prozess gewinnen, muss die Gegenseite in der Regel Ihre Anwaltskosten (im Rahmen der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung) und die Gerichtskosten erstatten.

Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe für außergerichtliche Angelegenheiten und der Prozesskostenhilfe (PKH) für gerichtliche Verfahren. Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen (geringes Einkommen, keine Rechtsschutzversicherung, hinreichende Erfolgsaussicht), können diese Hilfen die Kosten für die Rechtsanwaltsvergütung ganz oder teilweise abdecken.

Gibt es eine Obergrenze für die Rechtsanwaltsvergütung?

Ja, das RVG legt die gesetzlichen Gebühren fest, die ein Anwalt ohne gesonderte Honorarvereinbarung maximal verlangen darf. Bei einer Erstberatung für Verbraucher ist die Gebühr auf maximal 190 € netto begrenzt. Bei Honorarvereinbarungen gibt es zwar keine feste Obergrenze, aber die Vereinbarung darf nicht sittenwidrig sein.

Wie wirkt sich eine Rechtsschutzversicherung auf die Anwaltskosten aus?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Rechtsanwaltsvergütung und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme, abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung. Es ist wichtig, vor Beauftragung des Anwalts eine Deckungszusage von Ihrer Versicherung einzuholen.

Verwandte Tools und interne Ressourcen

Ergänzend zu unserem Rechtsanwaltsvergütung Rechner bieten wir weitere nützliche Tools und Informationen, die Ihnen bei der Einschätzung und Planung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten helfen können:



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