LFZ Rechner: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Berechnen Sie mit unserem professionellen LFZ Rechner schnell und präzise die Dauer und Höhe Ihres Anspruchs auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Ein unverzichtbares Werkzeug für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Was ist ein LFZ Rechner?
Ein LFZ Rechner, wobei LFZ für “Lohnfortzahlung” steht, ist ein Online-Werkzeug, das Arbeitnehmern und Arbeitgebern hilft, den gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall zu berechnen. In Deutschland ist dieser Anspruch im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Der Rechner bestimmt, für wie viele Tage ein Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen muss, bevor die Krankenkasse mit dem Krankengeld einspringt. Die korrekte Berechnung ist entscheidend, da sie von Faktoren wie der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eventuellen Vorerkrankungen abhängt. Ein guter LFZ Rechner bietet daher eine verlässliche Grundlage zur Planungssicherheit für beide Seiten.
Jeder Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildenden und Minijobbern, der länger als vier Wochen ununterbrochen beschäftigt ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine häufige Fehlannahme ist, dass die Lohnfortzahlung und das Krankengeld dasselbe sind. Tatsächlich ist die Lohnfortzahlung die Leistung des Arbeitgebers für die ersten 6 Wochen (42 Tage), während das Krankengeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, die danach greift. Unser LFZ Rechner konzentriert sich ausschließlich auf die exakte Bestimmung des Zeitraums der Lohnfortzahlung.
LFZ Rechner: Formel und rechtliche Grundlagen
Die Berechnung der Lohnfortzahlung basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben, die unser LFZ Rechner automatisch anwendet. Die Kernregelung findet sich in § 3 EFZG. Demnach hat ein Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage).
Die wichtigsten Parameter, die der LFZ Rechner verarbeitet, sind:
- Wartezeit (§ 3 Abs. 3 EFZG): Der Anspruch entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Erkrankt ein Mitarbeiter vorher, erhält er in der Regel Krankengeld von seiner Krankenkasse.
- Anrechnung von Vorerkrankungen (§ 3 Abs. 1 S. 2 EFZG): Beruht eine neue Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit wie eine frühere, werden die Krankheitszeiten zusammengerechnet. Der Anspruch auf 42 Tage besteht dann nicht erneut, wenn zwischen dem Ende der letzten und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit weniger als 6 Monate liegen oder seit Beginn der ersten Erkrankung noch keine 12 Monate vergangen sind. Unser LFZ Rechner berücksichtigt diese komplexen Fristen genau.
| Variable | Bedeutung | Einheit | Typische Werte |
|---|---|---|---|
| Beginn des Arbeitsverhältnisses | Startdatum des Arbeitsvertrags | Datum | Vergangenes Datum |
| Beginn der Arbeitsunfähigkeit | Erster Tag der Krankschreibung | Datum | Aktuelles/nahes Datum |
| Dauer des Anspruchs | Maximale Zahlungstage pro Ereignis | Tage | 42 |
| Bruttogehalt | Monatliches Gehalt vor Abzügen | Euro | 1.500 – 10.000 € |
Praktische Beispiele für den LFZ Rechner
Beispiel 1: Einfacher Krankheitsfall
Ein Mitarbeiter ist seit 3 Jahren im Unternehmen beschäftigt und wird zum ersten Mal krank. Er ist vom 10. Februar bis zum 28. März krankgeschrieben. Der LFZ Rechner ermittelt: Die 4-wöchige Wartezeit ist längst erfüllt. Die Krankheit dauert 47 Tage. Der Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt für die ersten 42 Tage, also vom 10. Februar bis zum 23. März. Ab dem 24. März besteht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Beispiel 2: Wiederholte Erkrankung
Eine Mitarbeiterin, seit 2 Jahren im Betrieb, war wegen eines Bandscheibenvorfalls vom 1. April bis zum 12. Mai (42 Tage) krank. Ihr Anspruch ist für diese Erkrankung ausgeschöpft. Am 1. September wird sie wegen desselben Leidens erneut arbeitsunfähig. Der LFZ Rechner prüft: Da zwischen den Erkrankungen weniger als 6 Monate liegen, werden die vorherigen 42 Tage angerechnet. Sie hat für diesen neuen Zeitraum keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und muss direkt Krankengeld beantragen. Würde die zweite Erkrankung erst am 15. Oktober beginnen (mehr als 6 Monate später), hätte sie wieder einen neuen vollen Anspruch auf 42 Tage Lohnfortzahlung, was der LFZ Rechner korrekt anzeigen würde.
So nutzen Sie diesen LFZ Rechner
Die Bedienung unseres LFZ Rechners ist einfach und intuitiv. Folgen Sie diesen Schritten, um ein präzises Ergebnis zu erhalten:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses: Geben Sie das Datum ein, an dem Sie Ihre Arbeit im Unternehmen aufgenommen haben. Dies ist entscheidend für die Prüfung der 4-wöchigen Wartezeit.
- Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit: Tragen Sie den ersten Tag Ihrer aktuellen Krankschreibung ein.
- Monatliches Bruttogehalt: Geben Sie Ihr reguläres Bruttomonatsgehalt an, um die Höhe der Lohnfortzahlung zu ermitteln.
- Vorerkrankungen hinzufügen: Klicken Sie auf den Button, um frühere Krankheitsperioden aufgrund derselben Diagnose einzutragen. Geben Sie Start- und Enddatum an. Der LFZ Rechner prüft automatisch die 6- und 12-Monats-Fristen.
- Ergebnisse ablesen: Der LFZ Rechner zeigt Ihnen sofort das Enddatum Ihrer Lohnfortzahlung, die verbleibenden Anspruchstage und die finanzielle Gesamthöhe an. Die Tabelle und das Diagramm visualisieren den Verlauf.
Schlüsselfaktoren, die die Lohnfortzahlung beeinflussen
Mehrere Faktoren können die Dauer und den Anspruch auf Lohnfortzahlung maßgeblich beeinflussen. Der LFZ Rechner wurde entwickelt, um diese Komplexität zu bewältigen.
- Dauer des Arbeitsverhältnisses: Der wichtigste Faktor zu Beginn. Ohne erfüllte Wartezeit von 4 Wochen kein Anspruch.
- Anrechenbare Vorerkrankungen: Dies ist der komplexeste Punkt. Nur wenn eine Krankheit auf demselben Grundleiden beruht, kommt es zur Anrechnung. Unser LFZ Rechner geht davon aus, dass hinzugefügte Krankheiten anrechenbar sind.
- Verschulden: Der Anspruch entfällt bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit (z.B. Verletzung bei einer Straftat). Dies ist eine rechtliche Prüfung, die ein LFZ Rechner nicht leisten kann.
- Art der Beschäftigung: Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Lohnfortzahlung wie Vollzeitkräfte.
- Kündigung: Eine Kündigung während der Krankheit beendet den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht. Er besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fort.
- Meldepflicht: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Eine Verletzung dieser Pflicht kann den Anspruch gefährden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum LFZ Rechner
Nachdem der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, springt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld. Dieses ist niedriger als das Nettogehalt. Ein Krankengeld Rechner kann hier Klarheit schaffen.
Nein, vom Arbeitgeber nicht. In diesem Fall greift die 4-wöchige Wartezeit. Sie haben aber ab dem ersten Tag Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Ja. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung läuft über Kalendertage. Fällt ein gesetzlicher Feiertag in die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, wird dieser normal im Rahmen der Lohnfortzahlung vergütet und vom 42-Tage-Kontingent abgezogen.
Handelt es sich um eine neue, unabhängige Krankheit, beginnt ein neuer, voller Anspruchszeitraum von 42 Tagen. Der LFZ Rechner sollte in diesem Fall ohne die vorherige Krankheit neu bedient werden.
Ja, absolut. Minijobber haben die gleichen Rechte auf Lohnfortzahlung wie alle anderen Arbeitnehmer, vorausgesetzt, ihr Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als vier Wochen. Der Betrag wird auf Basis ihres Verdienstes berechnet.
Nein. Unser LFZ Rechner verarbeitet alle Daten ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder an uns übermittelt. Ihre Daten sind absolut sicher.
Tage, für die eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, gelten nicht als Urlaubstage. Sie haben für diese Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Urlaubstage werden Ihrem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Nutzen Sie unseren Rechner, um die Urlaubstage zu berechnen.
Nein. Der LFZ Rechner ist für Arbeitnehmer konzipiert. Selbstständige erhalten keine Lohnfortzahlung. Sie müssen sich privat absichern oder haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse.