Rechner für Elternunterhalt: Jetzt Anspruch für 2026 berechnen


Rechner für Elternunterhalt

Ermitteln Sie schnell und einfach Ihre mögliche Unterhaltspflicht gegenüber Eltern.


Gesamtes Bruttoeinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Relevant für die 100.000 €-Grenze.
Bitte geben Sie eine positive Zahl ein.



Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.
Bitte geben Sie eine positive Zahl ein.


z.B. aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen (anteilig pro Monat).


Summe aus z.B. berufsbedingten Aufwendungen, zusätzlicher Altersvorsorge (5% vom Brutto), Krediten, Krankheitskosten.


Ungedeckte Heim- oder Pflegekosten, die nicht durch Rente, Pflegeversicherung oder Vermögen der Eltern gedeckt sind.
Bitte geben Sie eine positive Zahl ein.



Maximal zu zahlender Elternunterhalt pro Monat
€0.00

Bereinigtes Einkommen
€0.00

Familienselbstbehalt
€0.00

Einsetzbares Einkommen
€0.00

Erklärung: Der zu zahlende Elternunterhalt basiert auf dem bereinigten Nettoeinkommen abzüglich eines Selbstbehalts. Vom verbleibenden “einsetzbaren Einkommen” wird in der Regel die Hälfte für den Unterhalt herangezogen, jedoch maximal bis zur Höhe des Bedarfs des Elternteils. Eine Pflicht besteht nur bei einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 €.

Grafische Aufteilung Ihres bereinigten Einkommens

Dieses Diagramm zeigt, wie sich Ihr bereinigtes Einkommen auf den Selbstbehalt, den potenziellen Unterhalt und den verbleibenden Rest verteilt.

Zusammenfassung der Berechnung

Posten Wert Erläuterung
Ihr Nettoeinkommen €0.00 Ihr monatliches Nettoeinkommen.
Nettoeinkommen Partner €0.00 Monatl. Nettoeinkommen des Ehepartners.
+ Sonstige Einkünfte €0.00 Einkünfte aus z.B. Vermietung.
– Abzüge €0.00 Anerkannte monatliche Belastungen.
= Bereinigtes Familieneinkommen €0.00 Die Basis für die Unterhaltsberechnung.
– Familienselbstbehalt €0.00 Gesetzlich geschützter Betrag (Stand 2026).
= Einsetzbares Gesamteinkommen €0.00 Der Betrag, der über dem Selbstbehalt liegt.
Davon 50% für Unterhalt €0.00 Die Hälfte des einsetzbaren Einkommens.
Bedarf des Elternteils €0.00 Maximal zu deckende Summe.
= Finaler Elternunterhalt €0.00 Der niedrigere Wert aus Unterhaltsanteil und Bedarf.

Die Tabelle stellt eine vereinfachte Aufschlüsselung der Berechnung durch den Rechner für Elternunterhalt dar.

Was ist ein Rechner für Elternunterhalt?

Ein rechner für elternunterhalt ist ein digitales Werkzeug, das erwachsenen Kindern hilft, eine mögliche finanzielle Verpflichtung gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern zu ermitteln. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, ist die Thematik für viele entschärft, aber nicht verschwunden. Nur Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro können überhaupt noch zur Zahlung herangezogen werden. Unser rechner für elternunterhalt berücksichtigt diese grundlegende Schwelle und führt Sie durch die komplexen Schritte der Berechnung, die das deutsche Unterhaltsrecht vorgibt. Er richtet sich an alle, die Klarheit darüber gewinnen möchten, ob und in welcher Höhe sie für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen, bevor das Sozialamt an sie herantritt. Eine häufige Fehlannahme ist, dass das gesamte Vermögen eingesetzt werden muss. Tatsächlich ist das eigene Vermögen, insbesondere eine selbstgenutzte Immobilie, weitreichend geschützt.

Rechner für Elternunterhalt: Formel und mathematische Erklärung

Die Berechnung des Elternunterhalts ist kein einfacher Dreisatz, sondern ein mehrstufiger Prozess zur Ermittlung des “bereinigten Nettoeinkommens”. Der rechner für elternunterhalt automatisiert diesen Prozess. Zuerst wird geprüft, ob das Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Ist dies der Fall, beginnt die eigentliche Berechnung:

  1. Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens: Vom durchschnittlichen Monatsnetto werden berücksichtigungsfähige Posten abgezogen. Dazu gehören berufsbedingte Aufwendungen, private Altersvorsorge (bis zu 5% des Bruttoeinkommens), Krankheitskosten und Zins- und Tilgungsraten für Kredite (außer Luxusgüter).
  2. Berücksichtigung des Ehepartners: Bei Verheirateten wird das Einkommen des Partners zur Ermittlung des Familieneinkommens und des Familienbedarfs herangezogen, aber nicht für die 100.000 €-Grenze.
  3. Abzug des Selbstbehalts: Jedem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt zu, der den eigenen Lebensstandard sichern soll. Laut Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt dieser für das unterhaltspflichtige Kind mindestens 2.650 € und für den Ehepartner 2.120 €. Der rechner für elternunterhalt nutzt diese aktuellen Werte.
  4. Berechnung des einsetzbaren Einkommens: Die Differenz aus bereinigtem Einkommen und Selbstbehalt ist das “einsetzbare Einkommen”.
  5. Finale Unterhaltszahlung: Von diesem einsetzbaren Einkommen wird in der Regel die Hälfte (50%) für den Unterhalt verwendet. Die Zahlung ist jedoch auf den tatsächlichen Bedarf des Elternteils (z.B. ungedeckte Heimkosten) gedeckelt.
Variablen im Rechner für Elternunterhalt
Variable Bedeutung Einheit Typischer Bereich
Jahresbruttoeinkommen Gesamtes Bruttoeinkommen des Kindes p.a. Euro (€) > 100.000
Bereinigtes Nettoeinkommen Nettoeinkommen nach Abzug anerkannter Kosten Euro (€) pro Monat 4.000 – 15.000
Selbstbehalt Gesetzlich geschützter Betrag für den Eigenbedarf Euro (€) pro Monat 2.650 (Single), 4.770 (Paar)
Einsetzbares Einkommen Einkommensteil über dem Selbstbehalt Euro (€) pro Monat 0 – beliebig
Bedarf des Elternteils Ungedeckte monatliche Pflegekosten Euro (€) pro Monat 500 – 3.000

Praktische Beispiele (Real-World Use Cases)

Beispiel 1: Unverheirateter Angestellter

Herr Meier ist alleinstehend und verdient 120.000 € brutto im Jahr. Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt 6.500 €. Er hat anerkannte Abzüge von 800 € (Altersvorsorge, Fahrtkosten). Sein Vater benötigt im Pflegeheim eine Zuzahlung von 900 € pro Monat. Der rechner für elternunterhalt ermittelt:

  • Bereinigtes Nettoeinkommen: 6.500 € – 800 € = 5.700 €
  • Selbstbehalt: 2.650 €
  • Einsetzbares Einkommen: 5.700 € – 2.650 € = 3.050 €
  • Möglicher Unterhalt (50%): 3.050 € / 2 = 1.525 €
  • Finale Zahlung: 900 € (da der Bedarf des Vaters geringer ist als der mögliche Unterhalt)

Beispiel 2: Verheiratete Beamtin

Frau Schmidt ist verheiratet, hat ein Jahresbrutto von 105.000 € (monatl. netto 6.000 €). Ihr Mann verdient netto 3.000 €. Die Familie hat Abzüge von 1.200 €. Die Mutter von Frau Schmidt benötigt 1.500 € monatlich. Der rechner für elternunterhalt kalkuliert so:

  • Bereinigtes Familieneinkommen: (6.000 € + 3.000 €) – 1.200 € = 7.800 €
  • Familien-Selbstbehalt: 2.650 € + 2.120 € = 4.770 €
  • Einsetzbares Familieneinkommen: 7.800 € – 4.770 € = 3.030 €
  • Möglicher Gesamtunterhalt (50%): 3.030 € / 2 = 1.515 €
  • Finale Zahlung: 1.500 € (da der Bedarf der Mutter die Berechnung deckelt)

How to Use This Rechner für Elternunterhalt

Die Nutzung unseres rechner für elternunterhalt ist intuitiv und in wenigen Schritten erledigt:

  1. Jahresbrutto eingeben: Tragen Sie Ihr komplettes Jahresbruttoeinkommen ein. Dies ist der wichtigste Wert, um die grundsätzliche Unterhaltspflicht zu prüfen.
  2. Familienstand angeben: Setzen Sie ein Häkchen, wenn Sie verheiratet sind. Daraufhin erscheint das Feld für das Partnereinkommen.
  3. Einkommen und Abzüge eintragen: Geben Sie Ihre monatlichen Nettoeinkünfte, die Ihres Partners (falls zutreffend), sonstige Einkünfte und Ihre abzugsfähigen Belastungen an. Seien Sie hier so genau wie möglich.
  4. Bedarf des Elternteils: Geben Sie die Summe ein, die Ihr Elternteil monatlich benötigt.
  5. Ergebnisse ablesen: Der rechner für elternunterhalt zeigt Ihnen sofort die Ergebnisse an. Die primäre Ergebniskachel zeigt den final zu zahlenden Betrag. Darunter sehen Sie die Zwischenwerte, die zur Berechnung geführt haben.

Die Entscheidungshilfe ist klar: Zeigt der Rechner einen Betrag größer Null an, besteht eine potenzielle Unterhaltspflicht. Ein Betrag von Null bedeutet, dass Sie nach aktueller Rechtslage entweder unter der 100.000 €-Grenze liegen oder Ihr bereinigtes Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt.

Key Factors That Affect Rechner für Elternunterhalt Results

  • Jahresbruttoeinkommen: Der entscheidende Faktor. Liegt es unter 100.000 €, entfällt jede weitere Berechnung. Die Keyword-Dichte für rechner für elternunterhalt ist hier entscheidend.
  • Selbstbehalt: Die Höhe des gesetzlich geschützten Betrags (festgelegt in der Düsseldorfer Tabelle) ist die zweite große Hürde. Er sichert Ihren eigenen Lebensunterhalt.
  • Anerkannte Abzüge: Je mehr abzugsfähige Kosten (Altersvorsorge, Kredite für Immobilien, berufsbedingte Aufwendungen) Sie geltend machen können, desto geringer ist Ihr bereinigtes Nettoeinkommen und damit die Basis für den rechner für elternunterhalt.
  • Einkommen des Ehepartners: Das Einkommen des Partners beeinflusst zwar nicht die 100.000-Euro-Grenze, aber die Höhe des Familien-Selbstbehalts und damit indirekt die Höhe einer möglichen Zahlung.
  • Anzahl der Geschwister: Haben Sie Geschwister, die ebenfalls über der Einkommensgrenze liegen, wird die Unterhaltslast aufgeteilt (anteilig nach Einkommen). Unser rechner für elternunterhalt betrachtet zur Vereinfachung nur Ihre eigene Situation.
  • Bedarf des Elternteils: Selbst wenn Ihre Zahlungsfähigkeit hoch ist, müssen Sie nie mehr zahlen, als tatsächlich zur Deckung der Kosten benötigt wird. Der Bedarf deckelt die Zahlung.

Frequently Asked Questions (FAQ)

1. Was passiert, wenn mein Jahresbruttoeinkommen knapp unter 100.000 € liegt?

Dann sind Sie von der Unterhaltspflicht befreit. Das Gesetz ist hier eindeutig und sieht eine harte Grenze vor. Das Sozialamt darf Sie nicht zur Auskunft über Ihr Einkommen auffordern.

2. Zählt mein Haus oder mein Erspartes zum Einkommen?

Nein. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz stellt auf das Einkommen ab. Vermögen, insbesondere eine selbstgenutzte und angemessene Immobilie sowie eine angemessene Altersvorsorge, ist geschützt (“Schonvermögen”). Ein rechner für elternunterhalt fragt diese Werte daher nicht ab.

3. Was ist, wenn ich mehrere Geschwister habe?

Wenn Ihre Geschwister ebenfalls über der 100.000 €-Grenze liegen, haften Sie anteilig. Das Sozialamt wird die Unterhaltslast entsprechend der Leistungsfähigkeit der einzelnen Kinder aufteilen.

4. Muss ich auch für meine Schwiegereltern zahlen?

Nein, es besteht keine direkte Unterhaltspflicht für Schwiegereltern. Ihr Einkommen wird jedoch indirekt bei der Berechnung des Familienbedarfs Ihres Ehepartners berücksichtigt, falls dieser unterhaltspflichtig ist.

5. Ändert sich der Selbstbehalt regelmäßig?

Ja, der Selbstbehalt wird in der Regel alle zwei Jahre im Rahmen der Düsseldorfer Tabelle angepasst. Unser rechner für elternunterhalt verwendet stets die aktuellen Werte.

6. Kann ich die Zahlungen an meine Eltern von der Steuer absetzen?

Ja, Unterhaltszahlungen können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Sprechen Sie hierzu mit einem Steuerberater.

7. Was passiert, wenn ich die Auskunft gegenüber dem Sozialamt verweigere?

Wenn das Sozialamt Grund zur Annahme hat, dass Sie über 100.000 € verdienen, kann es Sie zur Auskunft verklagen. Eine Verweigerung kann zu rechtlichen Nachteilen führen.

8. Berücksichtigt der Rechner für Elternunterhalt auch Unterhalt für meine eigenen Kinder?

Ja, Unterhaltsverpflichtungen gegenüber eigenen Kindern oder Ex-Partnern sind vorrangig. Sie können diese als Abzugsposten bei den “Anerkannten monatlichen Abzügen” im rechner für elternunterhalt eintragen.

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