ALG Rechner 2 & Bürgergeld Rechner 2026
Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder ALG 2) mit unserem aktuellen ALG Rechner 2. Die Berechnung basiert auf den Werten für 2026.
Wohnkosten
Grundmiete ohne Nebenkosten.
Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr etc. (ohne Heizung).
Einkommen
Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Abzügen.
Auszahlungsbetrag nach Steuern und Sozialabgaben.
Voraussichtlicher Bürgergeld-Anspruch:
Regelbedarf
Kosten der Unterkunft (KdU)
Anrechenbares Einkommen
Diagramm: Gegenüberstellung von Gesamtbedarf und anrechenbarem Einkommen.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Regelbedarf | 563,00 € |
| Kosten für Unterkunft & Heizung | 630,00 € |
| Mehrbedarfe | 0,00 € |
| Gesamtbedarf | 1.193,00 € |
Hinweis: Der ALG Rechner 2 dient der Orientierung. Das Ergebnis ist unverbindlich. Die Angemessenheit der Wohnkosten wird vom Jobcenter geprüft.
Was ist der ALG Rechner 2?
Ein ALG Rechner 2, heute meist als Bürgergeld Rechner bezeichnet, ist ein Online-Tool zur Berechnung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen in Deutschland. Seit der Umstellung von Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich Hartz IV) auf das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 hat sich der Name, aber auch einige Berechnungsgrundlagen geändert. Der Kernzweck bleibt jedoch gleich: Menschen in einer finanziellen Notlage eine schnelle Einschätzung zu ermöglichen, wie viel staatliche Unterstützung sie erwarten können. Dieses Tool ist unverzichtbar für alle, die erwerbsfähig, aber nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen zu sichern.
Häufige Missverständnisse bestehen in der Verwechslung mit dem Arbeitslosengeld I, das eine Versicherungsleistung ist. Der ALG Rechner 2 bzw. Bürgergeld Rechner kalkuliert eine reine Sozialleistung, die bedürftigkeitsabhängig ist. Er ist nicht nur für Arbeitslose relevant, sondern auch für Geringverdiener (“Aufstocker”), die trotz Arbeit nicht genug zum Leben haben.
Bürgergeld Formel und Mathematische Erklärung
Die Berechnung des Bürgergeldes, die unser ALG Rechner 2 automatisiert durchführt, folgt einer klaren Formel. Der grundlegende Anspruch wird ermittelt, indem das anrechenbare Einkommen vom Gesamtbedarf abgezogen wird.
Grundformel:
Bürgergeld-Anspruch = Gesamtbedarf - Anrechenbares Einkommen
Der Gesamtbedarf setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Regelbedarf: Ein pauschaler Betrag zur Deckung des täglichen Lebens (Nahrung, Kleidung, Strom etc.). Die Höhe hängt von der Lebenssituation ab (z.B. alleinstehend, Paar, Alter der Kinder).
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU): Die tatsächlichen, aber angemessenen Kosten für Miete und Heizung.
- Mehrbedarfe: Zusätzliche Leistungen für besondere Lebensumstände (z.B. für Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung).
Das anrechenbare Einkommen ist der Teil des eigenen Einkommens, der nach Abzug von Freibeträgen auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet wird. Die Freibeträge sollen einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme schaffen. Erfahren Sie mehr über die Anrechnung beim Bürgergeld und Zuverdienst.
| Variable | Bedeutung | Einheit | Typischer Bereich (2026) |
|---|---|---|---|
| Regelbedarf (Single) | Pauschale für den Lebensunterhalt | € | 563 € |
| Kaltmiete | Grundmiete ohne Nebenkosten | € | 300 – 700 € (regional stark abweichend) |
| Bruttoeinkommen | Verdienst vor Abzügen | € | 0 – 1.200 € |
| Freibetrag | Nicht anrechenbarer Teil des Einkommens | € | 100 – 348 € |
Praktische Beispiele mit dem ALG Rechner 2
Beispiel 1: Alleinerziehende mit Minijob
Eine alleinerziehende Mutter mit einem 5-jährigen Kind arbeitet in einem Minijob und verdient 520 € brutto/netto. Ihre angemessene Warmmiete beträgt 650 €.
- Regelbedarf: 563 € (Mutter) + 357 € (Kind) = 920 €
- Mehrbedarf (Alleinerziehend): 12% von 920 € (vereinfacht) ≈ 110,40 €
- Kosten der Unterkunft: 650 €
- Gesamtbedarf: 920 € + 110,40 € + 650 € = 1.680,40 €
- Freibetrag vom Einkommen: 100 € (Grundfreibetrag) + 20% von (520-100) € = 100 € + 84 € = 184 €
- Anrechenbares Einkommen: 520 € – 184 € = 336 €
- Bürgergeld-Anspruch: 1.680,40 € – 336 € = 1.344,40 € (zzgl. Kindergeld, das als Einkommen zählt)
Der ALG Rechner 2 würde hier einen ergänzenden Anspruch ausweisen, der die Familie absichert.
Beispiel 2: Paar ohne Einkommen
Ein Paar lebt zusammen und ist arbeitslos. Sie haben kein Einkommen. Ihre angemessene Warmmiete beträgt 750 €.
- Regelbedarf: 506 € (Person 1) + 506 € (Person 2) = 1.012 €
- Kosten der Unterkunft: 750 €
- Gesamtbedarf: 1.012 € + 750 € = 1.762 €
- Anrechenbares Einkommen: 0 €
- Bürgergeld-Anspruch: 1.762 €
In diesem Fall übernimmt das Jobcenter den vollen Bedarf. Unser Bürgergeld Rechner ist ideal, um solche Szenarien schnell durchzuspielen.
So nutzen Sie diesen ALG Rechner 2
Unser ALG Rechner 2 ist intuitiv gestaltet, um Ihnen eine schnelle und präzise Schätzung zu geben. Befolgen Sie diese Schritte für eine korrekte Berechnung:
- Lebenssituation angeben: Wählen Sie, ob Sie alleinstehend oder in einer Partnerschaft leben. Dies bestimmt die Höhe des Regelbedarfs.
- Kinder eintragen: Geben Sie die Anzahl Ihrer Kinder an. Der Rechner berücksichtigt die altersabhängigen Regelsätze.
- Wohnkosten eintragen: Geben Sie Ihre monatliche Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten an. Seien Sie hier so genau wie möglich.
- Einkommen angeben: Tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen ein. Dies ist entscheidend für die Berechnung des Freibetrags. Unser Bürgergeld Rechner ermittelt automatisch den anrechenbaren Teil.
- Ergebnis ablesen: Der Rechner zeigt Ihnen in Echtzeit Ihren voraussichtlichen Anspruch, den Gesamtbedarf und das anrechenbare Einkommen.
Nutzen Sie die Ergebnisse, um Ihre finanzielle Situation besser zu planen. Wenn der Rechner einen Anspruch anzeigt, sollten Sie einen Antrag auf Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter stellen.
Wichtige Faktoren, die das Bürgergeld beeinflussen
Der Anspruch, den der ALG Rechner 2 ermittelt, hängt von vielen Faktoren ab. Hier sind die sechs wichtigsten:
- 1. Höhe des Regelbedarfs
- Die Anzahl und das Alter der Personen in der Bedarfsgemeinschaft sind der Ausgangspunkt jeder Berechnung. Paare erhalten pro Person etwas weniger als Alleinstehende.
- 2. Kosten der Unterkunft (KdU)
- Die Angemessenheit Ihrer Miete ist ein entscheidender Punkt. Das Jobcenter hat lokale Obergrenzen. Liegt Ihre Miete darüber, kann eine Aufforderung zum Umzug oder zur Kostensenkung erfolgen. Prüfen Sie daher auch einen Anspruch mit einem Wohngeld Rechner.
- 3. Anrechenbares Einkommen
- Jeder Euro aus Erwerbstätigkeit, nach Abzug der Freibeträge, mindert den Anspruch. Das System soll aber sicherstellen, dass Arbeiten sich lohnt und Sie mehr Geld zur Verfügung haben als ohne Job.
- 4. Vermögen
- Es gibt Schonvermögen (im ersten Jahr 40.000 € für den Antragsteller, 15.000 € für jede weitere Person), das nicht angetastet werden muss. Vermögen darüber hinaus muss erst aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch entsteht.
- 5. Mehrbedarfe
- Spezielle Lebenslagen wie Schwangerschaft, Alleinerziehung oder bestimmte medizinische Bedarfe erhöhen den Gesamtbedarf und somit potenziell den Auszahlungsbetrag. Dies wird oft bei einer reinen ALG Rechner 2 Nutzung übersehen.
- 6. Sanktionen
- Bei Pflichtverletzungen (z.B. Meldeversäumnisse, Ablehnung zumutbarer Arbeit) kann das Jobcenter die Leistungen kürzen. Dies kann der Bürgergeld Rechner nicht vorhersehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ALG Rechner 2
Nein, das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Nur ein offizieller Bescheid vom Jobcenter ist rechtsverbindlich. Unser ALG Rechner 2 dient lediglich der Orientierung.
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, die sich am früheren Gehalt orientiert. Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums.
Ja, unser Rechner geht im Grundsatz von der einjährigen Karenzzeit aus, in der die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft wird und höheres Schonvermögen gilt.
Nach der Karenzzeit prüft das Jobcenter die Angemessenheit. Ist die Miete zu hoch, wird zunächst nur der angemessene Teil übernommen und Sie werden aufgefordert, die Kosten zu senken.
Ja, wenn Ihr Lohn nicht ausreicht, um Ihren Bedarf und den Ihrer Familie zu decken, können Sie als “Aufstocker” Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld haben. Nutzen Sie dafür unseren ALG Rechner 2.
Ja, Kindergeld wird als Einkommen des Kindes auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Es ist sinnvoll, den Bürgergeld Rechner immer dann zu nutzen, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern (z.B. Jobverlust, Geburt eines Kindes, Umzug) oder zu Beginn eines neuen Jahres, da sich die Regelsätze ändern.
Solche Bedarfe können gesondert beim Jobcenter beantragt werden, oft als Darlehen. Sie sind nicht Teil der monatlichen Berechnung im ALG Rechner 2.