Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner – Ihr Anspruch im Detail


Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner

Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner

Nutzen Sie diesen Rechner, um Ihren voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch als Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zu ermitteln. Geben Sie Ihre Daten ein, um eine detaillierte Aufschlüsselung zu erhalten.



Geben Sie das monatliche Netto-Einkommen des ersten Erwachsenen an.


Geben Sie das monatliche Netto-Einkommen des zweiten Erwachsenen an.


Wählen Sie die Altersgruppe des ersten Kindes.


Wählen Sie die Altersgruppe des zweiten Kindes.


Geben Sie das monatliche Kindergeld für Kind 1 an.


Geben Sie das monatliche Kindergeld für Kind 2 an.


Ihre monatliche Kaltmiete.


Ihre monatlichen Heizkosten.


Monatliche Nebenkosten wie Wasser, Müll etc.


Zusätzliche Bedarfe, z.B. für Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung.


Ihre Berechnungsergebnisse

Ihr voraussichtlicher Bürgergeld-Anspruch: 0,00 €

Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft: 0,00 €

Gesamtes anrechenbares Einkommen: 0,00 €

Gesamte Kosten der Unterkunft: 0,00 €

Formel: Bürgergeld-Anspruch = (Regelbedarfe + Kosten der Unterkunft + Mehrbedarfe) – Anrechenbares Einkommen

Der Rechner berücksichtigt die aktuellen Regelsätze, Ihre angegebenen Wohnkosten und zieht anrechenbares Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen ab.

Aufschlüsselung der Regelbedarfe und Kosten der Unterkunft
Posten Betrag (€/Monat)
Regelsatz Erwachsener 1 0,00
Regelsatz Erwachsener 2 0,00
Regelsatz Kind 1 0,00
Regelsatz Kind 2 0,00
Kaltmiete 0,00
Heizkosten 0,00
Sonstige Nebenkosten 0,00
Sonstige Mehrbedarfe 0,00
Gesamtbedarf 0,00
Anrechenbares Einkommen Erwachsener 1 0,00
Anrechenbares Einkommen Erwachsener 2 0,00
Anrechenbares Kindergeld Kind 1 0,00
Anrechenbares Kindergeld Kind 2 0,00
Gesamtes anrechenbares Einkommen 0,00

Vergleich von Gesamtbedarf und anrechenbarem Einkommen.

Was ist der Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner?

Der Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner ist ein Online-Tool, das speziell entwickelt wurde, um Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern dabei zu helfen, ihren potenziellen Anspruch auf Bürgergeld zu ermitteln. Bürgergeld ist die zentrale Sozialleistung in Deutschland, die den Lebensunterhalt von bedürftigen Personen und Familien sichern soll. Es ersetzt seit dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld.

Wer sollte diesen Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner nutzen?

Dieser Rechner richtet sich an Familien, die:

  • Unsicher sind, ob sie Anspruch auf Bürgergeld haben.
  • Ihren voraussichtlichen monatlichen Bürgergeld-Betrag schnell und unkompliziert schätzen möchten.
  • Ihre finanzielle Situation planen und mögliche Unterstützung durch das Bürgergeld berücksichtigen wollen.
  • Sich einen Überblick über die Zusammensetzung des Bürgergeldes verschaffen möchten, inklusive Regelsätze, Kosten der Unterkunft und Einkommensanrechnung.

Häufige Missverständnisse über den Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner

Es gibt einige verbreitete Missverständnisse bezüglich des Bürgergeldes, die auch die Nutzung eines Rechners beeinflussen können:

  • “Bürgergeld ist ein bedingungsloses Grundeinkommen”: Dies ist falsch. Bürgergeld ist an Bedürftigkeit geknüpft und erfordert die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, um die eigene Situation zu verbessern.
  • “Man muss nicht arbeiten, wenn man Bürgergeld bekommt”: Das Bürgergeld soll die Existenz sichern, aber auch die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen sich um Arbeit bemühen.
  • “Alle Kosten werden unbegrenzt übernommen”: Die Kosten der Unterkunft werden nur in “angemessener” Höhe übernommen, die je nach Region variiert. Auch für andere Bedarfe gibt es feste Sätze.

Unser Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner hilft Ihnen, eine realistische Einschätzung Ihres Anspruchs zu erhalten, ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch das Jobcenter.

Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner Formel und mathematische Erklärung

Die Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs für eine 4-köpfige Familie basiert auf einer klaren Formel, die den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft dem anrechenbaren Einkommen gegenüberstellt. Der Anspruch ergibt sich aus der Differenz.

Die Grundformel:

Bürgergeld-Anspruch = (Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft) - (Gesamtes anrechenbares Einkommen)

Wenn das Ergebnis negativ ist (d.h., das Einkommen deckt den Bedarf), besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.

Schritt-für-Schritt-Ableitung:

  1. Ermittlung des Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft:
    • Regelbedarfe: Dies sind feste monatliche Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts (Essen, Kleidung, Strom etc.). Für eine 4-köpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) gelten in der Regel folgende Sätze (Stand 2024):
      • Erwachsener Partner (Regelbedarfsstufe 2): 506 €
      • Kinder (altersabhängig):
        • 0-5 Jahre: 357 €
        • 6-13 Jahre: 390 €
        • 14-17 Jahre: 471 €

      Summe der individuellen Regelbedarfe = Regelbedarf Erwachsener 1 + Regelbedarf Erwachsener 2 + Regelbedarf Kind 1 + Regelbedarf Kind 2

    • Kosten der Unterkunft (KdU): Hierzu zählen Kaltmiete, Heizkosten und sonstige Nebenkosten. Diese werden in “angemessener” Höhe übernommen, wobei die Angemessenheit lokal variiert. Unser Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner verwendet Ihre eingegebenen Werte.

      Gesamte KdU = Kaltmiete + Heizkosten + Sonstige Nebenkosten

    • Mehrbedarfe: Dies sind zusätzliche Leistungen für besondere Lebenslagen, z.B. für Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändige Ernährung.

      Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft = Summe der individuellen Regelbedarfe + Gesamte KdU + Sonstige Mehrbedarfe

  2. Ermittlung des gesamten anrechenbaren Einkommens:
    • Netto-Einkommen der Erwachsenen: Von Ihrem Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben und bestimmte Freibeträge abgezogen. Für Erwerbstätige gibt es einen Grundfreibetrag von 100 € und weitere Freibeträge gestaffelt nach Einkommenshöhe (z.B. 20% des Einkommens zwischen 100-520 €, 30% des Einkommens zwischen 520-1500 € bei Familien mit Kindern).

      Anrechenbares Einkommen pro Erwachsenem = Netto-Einkommen – Freibeträge

    • Kindergeld: Kindergeld wird in der Regel als Einkommen des jeweiligen Kindes angerechnet und mindert dessen Bedarf.
    • Sonstiges Einkommen: Andere Einkünfte wie Unterhalt, Renten oder Kapitalerträge werden ebenfalls angerechnet, oft nach Abzug spezifischer Freibeträge. Für diesen Rechner konzentrieren wir uns auf Arbeits- und Kindergeld.

      Gesamtes anrechenbares Einkommen = Anrechenbares Einkommen Erwachsener 1 + Anrechenbares Einkommen Erwachsener 2 + Anrechenbares Kindergeld Kind 1 + Anrechenbares Kindergeld Kind 2

Variablen-Tabelle

Wichtige Variablen für den Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner
Variable Bedeutung Einheit Typischer Bereich
Netto-Einkommen Erwachsener Monatliches Einkommen nach Steuern und Abzügen €/Monat 0 – 2000
Alter Kind Alter des Kindes zur Bestimmung des Regelsatzes Jahre 0 – 17
Kindergeld Staatliche Leistung für Kinder €/Monat 250 (pro Kind, Stand 2024)
Kaltmiete Monatliche Miete ohne Heiz- und Nebenkosten €/Monat 300 – 1000
Heizkosten Monatliche Kosten für Heizung €/Monat 50 – 200
Sonstige Nebenkosten Monatliche Betriebskosten (Wasser, Müll etc.) €/Monat 50 – 300
Sonstige Mehrbedarfe Zusätzliche Bedarfe für besondere Lebenslagen €/Monat 0 – 500

Praktische Beispiele für den Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner

Um die Funktionsweise des Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner besser zu verstehen, betrachten wir zwei realistische Beispiele für eine 4-köpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder).

Beispiel 1: Familie mit geringem Einkommen und durchschnittlichen Kosten

Familie Müller besteht aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern (Kind 1: 4 Jahre, Kind 2: 10 Jahre). Ein Erwachsener arbeitet Teilzeit.

  • Eingaben:
    • Netto-Einkommen Erwachsener 1: 800 €
    • Netto-Einkommen Erwachsener 2: 0 €
    • Alter Kind 1: 4 Jahre (Regelsatz 357 €)
    • Alter Kind 2: 10 Jahre (Regelsatz 390 €)
    • Kindergeld Kind 1: 250 €
    • Kindergeld Kind 2: 250 €
    • Kaltmiete: 650 €
    • Heizkosten: 120 €
    • Sonstige Nebenkosten: 180 €
    • Sonstige Mehrbedarfe: 0 €
  • Berechnungsschritte:
    1. Regelbedarfe: 506 € (E1) + 506 € (E2) + 357 € (K1) + 390 € (K2) = 1759 €
    2. Kosten der Unterkunft: 650 € (Kaltmiete) + 120 € (Heizung) + 180 € (Nebenkosten) = 950 €
    3. Gesamtbedarf: 1759 € + 950 € + 0 € = 2709 €
    4. Anrechenbares Einkommen Erwachsener 1:
      • Netto-Einkommen: 800 €
      • Freibetrag: 100 € (Grundfreibetrag) + (420 € * 0,20) + (280 € * 0,30) = 100 € + 84 € + 84 € = 268 €
      • Anrechenbar: 800 € – 268 € = 532 €
    5. Anrechenbares Kindergeld: 250 € (K1) + 250 € (K2) = 500 €
    6. Gesamtes anrechenbares Einkommen: 532 € + 0 € (E2) + 500 € = 1032 €
    7. Bürgergeld-Anspruch: 2709 € – 1032 € = 1677 €
  • Ergebnis: Familie Müller hätte einen voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch von 1677 € pro Monat.

Beispiel 2: Familie mit höherem Einkommen und Mehrbedarf

Familie Schmidt besteht aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern (Kind 1: 7 Jahre, Kind 2: 14 Jahre). Beide Erwachsene arbeiten in Teilzeit, und ein Kind hat einen Mehrbedarf.

  • Eingaben:
    • Netto-Einkommen Erwachsener 1: 700 €
    • Netto-Einkommen Erwachsener 2: 600 €
    • Alter Kind 1: 7 Jahre (Regelsatz 390 €)
    • Alter Kind 2: 14 Jahre (Regelsatz 471 €)
    • Kindergeld Kind 1: 250 €
    • Kindergeld Kind 2: 250 €
    • Kaltmiete: 700 €
    • Heizkosten: 130 €
    • Sonstige Nebenkosten: 200 €
    • Sonstige Mehrbedarfe: 100 € (z.B. für kostenaufwändige Ernährung eines Kindes)
  • Berechnungsschritte:
    1. Regelbedarfe: 506 € (E1) + 506 € (E2) + 390 € (K1) + 471 € (K2) = 1873 €
    2. Kosten der Unterkunft: 700 € (Kaltmiete) + 130 € (Heizung) + 200 € (Nebenkosten) = 1030 €
    3. Gesamtbedarf: 1873 € + 1030 € + 100 € = 3003 €
    4. Anrechenbares Einkommen Erwachsener 1:
      • Netto-Einkommen: 700 €
      • Freibetrag: 100 € + (420 € * 0,20) + (180 € * 0,30) = 100 € + 84 € + 54 € = 238 €
      • Anrechenbar: 700 € – 238 € = 462 €
    5. Anrechenbares Einkommen Erwachsener 2:
      • Netto-Einkommen: 600 €
      • Freibetrag: 100 € + (420 € * 0,20) + (80 € * 0,30) = 100 € + 84 € + 24 € = 208 €
      • Anrechenbar: 600 € – 208 € = 392 €
    6. Anrechenbares Kindergeld: 250 € (K1) + 250 € (K2) = 500 €
    7. Gesamtes anrechenbares Einkommen: 462 € + 392 € + 500 € = 1354 €
    8. Bürgergeld-Anspruch: 3003 € – 1354 € = 1649 €
  • Ergebnis: Familie Schmidt hätte einen voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch von 1649 € pro Monat.

Diese Beispiele zeigen, wie der Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner unterschiedliche Einkommens- und Bedarfssituationen abbildet und zu individuellen Ergebnissen führt.

Wie Sie diesen Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner nutzen

Die Nutzung unseres Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner ist einfach und intuitiv. Befolgen Sie diese Schritte, um Ihren voraussichtlichen Anspruch zu ermitteln:

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Einkommen der Erwachsenen eingeben: Tragen Sie das monatliche Netto-Einkommen von Erwachsenem 1 und Erwachsenem 2 in die entsprechenden Felder ein. Wenn ein Erwachsener kein Einkommen hat, geben Sie “0” ein.
  2. Alter der Kinder auswählen: Wählen Sie für Kind 1 und Kind 2 die passende Altersgruppe aus den Dropdown-Menüs. Dies ist entscheidend für die korrekte Ermittlung der Regelbedarfe.
  3. Kindergeld eingeben: Geben Sie das monatliche Kindergeld für jedes Kind ein. Der Standardbetrag liegt bei 250 € pro Kind (Stand 2024).
  4. Wohnkosten angeben: Füllen Sie die Felder für Kaltmiete, Heizkosten und sonstige Nebenkosten aus. Achten Sie darauf, die monatlichen Beträge zu verwenden.
  5. Sonstige Mehrbedarfe eintragen: Wenn in Ihrer Familie besondere Situationen vorliegen, die zu Mehrbedarfen führen (z.B. anerkannte Behinderung, Schwangerschaft ab der 13. Woche, Alleinerziehung), tragen Sie den entsprechenden Betrag hier ein. Wenn keine Mehrbedarfe vorliegen, lassen Sie den Wert bei “0”.
  6. Berechnung starten: Der Rechner aktualisiert die Ergebnisse automatisch, sobald Sie eine Eingabe ändern. Alternativ können Sie auf den Button “Bürgergeld berechnen” klicken.

So lesen Sie die Ergebnisse:

  • Ihr voraussichtlicher Bürgergeld-Anspruch: Dies ist der Hauptwert, der Ihnen anzeigt, wie viel Bürgergeld Ihre Familie voraussichtlich monatlich erhalten würde. Ein Wert von “0,00 €” bedeutet, dass Ihr Einkommen den Bedarf deckt und kein Anspruch besteht.
  • Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft: Dieser Wert zeigt an, wie hoch der gesamte Bedarf Ihrer Familie ist, bestehend aus Regelbedarfen, Kosten der Unterkunft und Mehrbedarfen.
  • Gesamtes anrechenbares Einkommen: Dieser Wert gibt an, welcher Teil Ihres Einkommens nach Abzug aller Freibeträge auf den Bedarf angerechnet wird.
  • Gesamte Kosten der Unterkunft: Dies ist die Summe Ihrer eingegebenen Kaltmiete, Heizkosten und sonstigen Nebenkosten.

Entscheidungshilfe:

Der Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner liefert Ihnen eine erste Orientierung. Ist der ermittelte Anspruch positiv, sollten Sie einen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. Beachten Sie, dass die tatsächliche Bewilligung und Höhe des Bürgergeldes von einer detaillierten Prüfung durch das Jobcenter abhängt, die auch Vermögen und weitere spezifische Umstände berücksichtigt.

Schlüsselfaktoren, die die Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner Ergebnisse beeinflussen

Die Höhe des Bürgergeld-Anspruchs für eine 4-köpfige Familie ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unser Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner berücksichtigt die wichtigsten davon:

  1. Regelsatzhöhe der Familienmitglieder:

    Die altersabhängigen Regelsätze für Kinder und die Regelsätze für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind feste Bestandteile des Bedarfs. Je jünger die Kinder, desto geringer ist ihr individueller Regelsatz, was den Gesamtbedarf beeinflusst. Eine Änderung der Regelsätze durch den Gesetzgeber (meist zum Jahreswechsel) wirkt sich direkt auf den Anspruch aus.

  2. Kosten der Unterkunft (KdU):

    Miete (Kaltmiete), Heizkosten und Nebenkosten bilden einen erheblichen Teil des Gesamtbedarfs. Die Jobcenter übernehmen diese Kosten jedoch nur in “angemessener” Höhe. Was als angemessen gilt, variiert stark je nach Kommune und Größe der Familie. Überschreiten Ihre Wohnkosten die lokalen Angemessenheitsgrenzen, kann dies Ihren Bürgergeld-Anspruch mindern oder Sie müssen den übersteigenden Anteil selbst tragen.

  3. Einkommen und Freibeträge:

    Jedes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (z.B. aus Erwerbstätigkeit, Kindergeld, Unterhalt) wird grundsätzlich auf den Bedarf angerechnet. Es gibt jedoch wichtige Freibeträge, die dazu dienen, die Aufnahme einer Arbeit zu fördern und den Übergang in den Leistungsbezug abzufedern. Je höher das Netto-Einkommen, desto geringer der Bürgergeld-Anspruch, aber die Freibeträge sorgen dafür, dass sich Arbeit immer lohnt.

  4. Vermögen:

    Bevor ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, muss verwertbares Vermögen oberhalb bestimmter Freigrenzen aufgebraucht werden. Für die erste zwölf Monate des Leistungsbezugs (Karenzzeit) gelten höhere Freibeträge (40.000 € für die erste Person, 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft). Nach der Karenzzeit sinken diese Freibeträge (15.000 € pro Person). Unser Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner konzentriert sich auf die monatliche Berechnung und berücksichtigt das Vermögen nicht direkt in der laufenden Berechnung, es ist aber eine wichtige Voraussetzung für den Bezug.

  5. Mehrbedarfe:

    Bestimmte Lebenssituationen können zu zusätzlichen Bedarfen führen, die über die Regelsätze hinausgehen. Dazu gehören Mehrbedarfe für Alleinerziehung, Schwangerschaft ab der 13. Woche, kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Krankheiten oder für Menschen mit Behinderung. Diese Mehrbedarfe erhöhen den Gesamtbedarf und somit potenziell den Bürgergeld-Anspruch.

  6. Zusätzliche Leistungen (Bildung und Teilhabe):

    Neben dem regulären Bürgergeld gibt es weitere Leistungen, insbesondere für Kinder, die nicht direkt im Regelsatz enthalten sind. Dazu gehören Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), wie z.B. Kosten für Klassenfahrten, Schulmaterial, Nachhilfe oder Sportvereine. Diese werden gesondert beantragt und sind nicht Teil der direkten Bürgergeld-Berechnung, erhöhen aber die finanzielle Unterstützung für Familien.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner

Was ist Bürgergeld und wer hat Anspruch darauf?

Bürgergeld ist eine staatliche Leistung zur Sicherung des Existenzminimums in Deutschland. Anspruch haben erwerbsfähige Personen und deren Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Unser Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner hilft Ihnen, diesen Anspruch für Ihre Familie zu prüfen.

Wie wird Kindergeld beim Bürgergeld angerechnet?

Kindergeld wird grundsätzlich als Einkommen des jeweiligen Kindes angerechnet. Es mindert den Bedarf des Kindes und somit den gesamten Bürgergeld-Anspruch der Familie. Es gibt keine Freibeträge auf Kindergeld.

Welche Rolle spielt das Vermögen bei der Bürgergeld-Berechnung?

Vermögen wird vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt. Es gibt jedoch Freibeträge. In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) liegt der Vermögensfreibetrag bei 40.000 € für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 € für jede weitere Person. Nach der Karenzzeit beträgt der Freibetrag 15.000 € pro Person. Unser Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner berücksichtigt das Vermögen nicht direkt in der monatlichen Berechnung, es ist aber eine wichtige Voraussetzung für den Bezug.

Werden Heizkosten und Nebenkosten vollständig übernommen?

Heizkosten und sonstige Nebenkosten werden vom Jobcenter in “angemessener” Höhe übernommen. Die Angemessenheitsgrenzen variieren je nach Wohnort und Haushaltsgröße. Übersteigen Ihre Kosten diese Grenzen, müssen Sie den übersteigenden Anteil selbst tragen oder das Jobcenter fordert Sie auf, die Kosten zu senken.

Lohnt es sich, eine Arbeit aufzunehmen, wenn man Bürgergeld bezieht?

Ja, Arbeit lohnt sich immer. Das Bürgergeld-System sieht großzügige Freibeträge für Erwerbseinkommen vor. Das bedeutet, dass ein Teil Ihres Einkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird, sodass Ihnen am Ende mehr Geld zur Verfügung steht, als wenn Sie ausschließlich Bürgergeld beziehen würden. Unser Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner berücksichtigt diese Freibeträge.

Kann ich Bürgergeld erhalten, wenn ich Wohneigentum besitze?

Ja, unter bestimmten Umständen ist dies möglich. Während der Karenzzeit (erste 12 Monate) wird selbstgenutztes Wohneigentum nicht als verwertbares Vermögen berücksichtigt, solange es eine angemessene Größe hat. Auch danach kann es geschützt sein, wenn es angemessen ist und die Verwertung eine besondere Härte darstellen würde.

Wie lange kann ich Bürgergeld beziehen?

Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Der Anspruch besteht, solange die Bedürftigkeit vorliegt.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft im Kontext des Bürgergeldes?

Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst alle Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und ihren Lebensunterhalt gemeinsam bestreiten. Dazu gehören in der Regel Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie deren unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, sofern sie im Haushalt leben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Unser Bürgergeld 4-köpfige Familie Rechner geht von einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern aus.

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