Juris RVG Rechner: Anwaltskosten präzise berechnen | Ihr Leitfaden


Juris RVG Rechner: Anwaltskosten präzise berechnen

Nutzen Sie unseren Juris RVG Rechner, um die voraussichtlichen Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schnell und transparent zu ermitteln. Geben Sie den Streitwert und die relevanten Gebührenarten ein, um eine detaillierte Aufschlüsselung Ihrer potenziellen Kosten zu erhalten.

Ihr Juris RVG Rechner


Bitte geben Sie einen gültigen Streitwert (mindestens 1 €) ein.
Der Wert des Gegenstandes, um den es im Rechtsstreit geht.


Gebühr für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren.


Gebühr für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder eine vergleichbare Tätigkeit.


Gebühr für die Mitwirkung an einer gütlichen Einigung.

Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (max. 20 €).

Die gesetzliche Mehrwertsteuer auf die Anwaltsgebühren.


Ihre berechneten Anwaltskosten

Netto Anwaltsgebühren:
0,00 €
Auslagenpauschale:
0,00 €
Mehrwertsteuer (19%):
0,00 €
0,00 €
Gesamtkosten Brutto

So funktioniert die Berechnung

Die Berechnung der Anwaltskosten basiert auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem eingegebenen Streitwert. Zuerst wird aus einer Gebührentabelle die Grundgebühr für den jeweiligen Streitwert ermittelt. Diese Grundgebühr wird dann mit den Faktoren der ausgewählten Gebührenarten (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr) multipliziert. Hinzu kommen die Auslagenpauschale und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.

RVG Gebührentabelle (Auszug)

Vereinfachte RVG-Gebührentabelle nach Anlage 2 zu § 13 RVG
Streitwert bis (€) Einfache Gebühr (€) Streitwert bis (€) Einfache Gebühr (€)
500 49,00 10.000 572,00
1.000 82,00 13.000 658,00
1.500 115,00 16.000 744,00
2.000 148,00 19.000 830,00
3.000 201,00 22.000 916,00
4.000 254,00 25.000 1.002,00
5.000 307,00 30.000 1.098,00
6.000 360,00 35.000 1.194,00
7.000 413,00 40.000 1.290,00
8.000 466,00 45.000 1.386,00
9.000 519,00 50.000 1.482,00

Nur Verfahrensgebühr (1.3)
Verfahrens-, Termins- & Einigungsgebühr (1.3 + 1.2 + 1.5)

Entwicklung der Anwaltskosten (brutto) in Abhängigkeit vom Streitwert für verschiedene Gebührenkonstellationen.

Was ist ein Juris RVG Rechner?

Ein Juris RVG Rechner ist ein unverzichtbares Online-Tool, das dazu dient, die voraussichtlichen Kosten für anwaltliche Leistungen in Deutschland zu kalkulieren. Die Berechnung basiert auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches die Gebühren für Rechtsanwälte verbindlich regelt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass die Anwaltskosten transparent und nachvollziehbar sind, indem es die Gebühren an den sogenannten “Streitwert” knüpft.

Definition und Zweck

Der Juris RVG Rechner übersetzt die komplexen Vorschriften des RVG in eine benutzerfreundliche Anwendung. Er ermöglicht es Mandanten und Anwälten gleichermaßen, schnell und präzise die anfallenden Gebühren für verschiedene Verfahrensarten (z.B. gerichtliche Verfahren, außergerichtliche Vertretung, Einigungen) zu ermitteln. Die Hauptfunktion ist die Ermittlung der Grundgebühr aus einer gesetzlich festgelegten Tabelle, die dann mit spezifischen Faktoren für die jeweilige Tätigkeit multipliziert wird.

Wer sollte einen Juris RVG Rechner nutzen?

  • Potenzielle Mandanten: Um eine erste Einschätzung der zu erwartenden Anwaltskosten zu erhalten, bevor sie rechtliche Schritte einleiten oder einen Anwalt beauftragen. Dies schafft Kostentransparenz und hilft bei der Budgetplanung.
  • Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter: Zur schnellen und fehlerfreien Berechnung von Gebühren, zur Erstellung von Kostenvoranschlägen oder zur Überprüfung von Abrechnungen.
  • Rechtsschutzversicherungen: Zur Überprüfung der Angemessenheit von Anwaltsrechnungen.
  • Gerichte: Bei der Festsetzung von Prozesskosten oder der Überprüfung von Kostenfestsetzungsanträgen.

Häufige Missverständnisse über den Juris RVG Rechner

  • “Der Rechner liefert immer den exakten Endpreis”: Der Juris RVG Rechner liefert eine fundierte Schätzung. Zusätzliche Kosten wie Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare oder Reisekosten des Anwalts sind oft nicht enthalten und müssen separat betrachtet werden. Auch kann der Streitwert im Laufe eines Verfahrens variieren.
  • “Anwälte können ihre Gebühren frei wählen”: Im Gegensatz zu anderen Berufen sind Anwälte in Deutschland an das RVG gebunden, es sei denn, es wird eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen, die jedoch bestimmte gesetzliche Grenzen nicht unterschreiten darf.
  • “Ein hoher Streitwert bedeutet immer hohe Kosten”: Während die Gebühren mit dem Streitwert steigen, ist der Anstieg nicht linear, sondern degressiv. Das bedeutet, der prozentuale Anteil der Anwaltskosten am Streitwert sinkt bei höheren Streitwerten.
  • “Der Rechner berücksichtigt alle möglichen Gebühren”: Die meisten Rechner konzentrieren sich auf die gängigsten Gebührenarten. Spezielle Gebühren für besondere Tätigkeiten (z.B. Beweisaufnahme, Berufung) müssen oft manuell hinzugefügt oder in spezialisierteren Rechnern berücksichtigt werden.

Juris RVG Rechner: Formel und Mathematische Erklärung

Die Berechnung der Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist ein gestufter Prozess, der auf dem sogenannten Streitwert basiert. Unser Juris RVG Rechner bildet diesen Prozess ab.

Schritt-für-Schritt-Ableitung

  1. Ermittlung der Grundgebühr (einfache Gebühr):

    Der erste Schritt ist die Bestimmung der “einfachen Gebühr” (auch “1,0-Gebühr” genannt) aus der Anlage 2 zu § 13 RVG. Diese Tabelle ordnet jedem Streitwertbereich eine feste Gebühr zu. Für Streitwerte über 50.000 € gibt es eine Formel, die einen degressiven Anstieg der Gebühr sicherstellt.

    Beispiel: Bei einem Streitwert von 5.000 € beträgt die einfache Gebühr 307,00 €.

  2. Berechnung der spezifischen Gebührenarten:

    Die einfache Gebühr wird dann mit einem spezifischen Faktor multipliziert, der die Art und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit widerspiegelt. Die wichtigsten Gebührenarten sind:

    • Verfahrensgebühr (VV 3100 RVG): Regelsatz 1,3. Entsteht für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren.
    • Terminsgebühr (VV 3104 RVG): Regelsatz 1,2. Entsteht für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder eine vergleichbare Tätigkeit.
    • Einigungsgebühr (VV 1000 RVG): Regelsatz 1,5 (gerichtlich) oder 1,0 (außergerichtlich). Entsteht für die Mitwirkung an einer gütlichen Einigung.

    Formel: Gebühr_Art = Einfache_Gebühr * Faktor_Art

  3. Summe der Netto-Anwaltsgebühren:

    Alle anfallenden spezifischen Gebühren werden addiert, um die Netto-Anwaltsgebühren zu erhalten.

    Formel: Netto_Anwaltsgebühren = Verfahrensgebühr + Terminsgebühr + Einigungsgebühr + ...

  4. Berücksichtigung der Auslagenpauschale:

    Für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen kann eine Pauschale (VV 7001 RVG) angesetzt werden, die in der Regel 20 € beträgt, aber maximal 20 % der Gebühren, höchstens jedoch 20 €.

    Formel: Auslagenpauschale = min(20 €; 20% von Netto_Anwaltsgebühren) (Unser Rechner verwendet vereinfacht 20 € wenn aktiviert)

  5. Berechnung der Mehrwertsteuer:

    Auf die Summe der Netto-Anwaltsgebühren und der Auslagenpauschale wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% aufgeschlagen.

    Formel: Mehrwertsteuer = (Netto_Anwaltsgebühren + Auslagenpauschale) * 0,19

  6. Gesamtkosten Brutto:

    Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Netto-Anwaltsgebühren, der Auslagenpauschale und der Mehrwertsteuer.

    Formel: Gesamtkosten_Brutto = Netto_Anwaltsgebühren + Auslagenpauschale + Mehrwertsteuer

Variablen-Tabelle für den Juris RVG Rechner

Wichtige Variablen im Juris RVG Rechner
Variable Bedeutung Einheit Typischer Bereich
Streitwert Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit 500 € – 500.000 € (oder höher)
Einfache Gebühr Grundgebühr aus RVG-Tabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG) 49 € (bei 500 € Streitwert) bis über 1.482 € (bei 50.000 € Streitwert)
Verfahrensgebühr Faktor Multiplikator für die Vertretung im Verfahren (VV 3100) 0.5, 0.8, 1.3 (Regelsatz), 1.5
Terminsgebühr Faktor Multiplikator für die Teilnahme an einem Termin (VV 3104) 0.5, 1.2 (Regelsatz)
Einigungsgebühr Faktor Multiplikator für die Mitwirkung an einer Einigung (VV 1000) 1.0 (außergerichtlich), 1.5 (gerichtlich)
Auslagenpauschale Pauschale für Post- und Telekommunikation (VV 7001) 0 € oder 20 €
Mehrwertsteuer Gesetzliche Umsatzsteuer auf Anwaltsleistungen % 19%

Praktische Beispiele für den Juris RVG Rechner

Um die Funktionsweise des Juris RVG Rechners besser zu verstehen, betrachten wir zwei realistische Szenarien.

Beispiel 1: Einfaches gerichtliches Verfahren ohne Einigung

Frau Müller möchte eine Forderung von 3.000 € gerichtlich durchsetzen. Es kommt zu einem Gerichtstermin, aber zu keiner Einigung.

  • Streitwert: 3.000 €
  • Verfahrensgebühr: 1.3 (Regelsatz)
  • Terminsgebühr: 1.2 (Regelsatz, da Gerichtstermin)
  • Einigungsgebühr: 0.0 (keine Einigung)
  • Auslagenpauschale: Ja
  • Mehrwertsteuer: Ja (19%)

Berechnungsschritte mit dem Juris RVG Rechner:

  1. Einfache Gebühr (bei 3.000 € Streitwert): 201,00 €
  2. Verfahrensgebühr: 201,00 € * 1.3 = 261,30 €
  3. Terminsgebühr: 201,00 € * 1.2 = 241,20 €
  4. Einigungsgebühr: 201,00 € * 0.0 = 0,00 €
  5. Netto Anwaltsgebühren: 261,30 € + 241,20 € + 0,00 € = 502,50 €
  6. Auslagenpauschale: 20,00 €
  7. Gesamt Netto: 502,50 € + 20,00 € = 522,50 €
  8. Mehrwertsteuer (19%): 522,50 € * 0.19 = 99,28 €
  9. Gesamtkosten Brutto: 522,50 € + 99,28 € = 621,78 €

Interpretation: Frau Müller muss mit Anwaltskosten von rund 621,78 € rechnen, wenn sie ihre Forderung gerichtlich durchsetzt und es zu einem Termin kommt, aber keine Einigung erzielt wird.

Beispiel 2: Außergerichtliche Einigung bei höherem Streitwert

Herr Schmidt hat einen Streitwert von 15.000 € und beauftragt einen Anwalt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies gelingt dem Anwalt.

  • Streitwert: 15.000 €
  • Verfahrensgebühr: 0.0 (kein gerichtliches Verfahren, aber eine Geschäftsgebühr würde anfallen, die hier nicht abgebildet ist, aber für die Vergleichbarkeit mit dem Rechner auf 0 gesetzt wird, da der Rechner primär gerichtliche Gebühren abbildet. Eine außergerichtliche Einigungsgebühr kann aber auch ohne gerichtliches Verfahren entstehen.)
  • Terminsgebühr: 0.0 (kein gerichtlicher Termin)
  • Einigungsgebühr: 1.5 (Regelsatz, da Einigung erzielt)
  • Auslagenpauschale: Ja
  • Mehrwertsteuer: Ja (19%)

Berechnungsschritte mit dem Juris RVG Rechner:

  1. Einfache Gebühr (bei 15.000 € Streitwert): 744,00 €
  2. Verfahrensgebühr: 744,00 € * 0.0 = 0,00 €
  3. Terminsgebühr: 744,00 € * 0.0 = 0,00 €
  4. Einigungsgebühr: 744,00 € * 1.5 = 1.116,00 €
  5. Netto Anwaltsgebühren: 0,00 € + 0,00 € + 1.116,00 € = 1.116,00 €
  6. Auslagenpauschale: 20,00 €
  7. Gesamt Netto: 1.116,00 € + 20,00 € = 1.136,00 €
  8. Mehrwertsteuer (19%): 1.136,00 € * 0.19 = 215,84 €
  9. Gesamtkosten Brutto: 1.136,00 € + 215,84 € = 1.351,84 €

Interpretation: Für die erfolgreiche außergerichtliche Einigung bei einem Streitwert von 15.000 € fallen Anwaltskosten von etwa 1.351,84 € an. Beachten Sie, dass in der Praxis bei einer außergerichtlichen Tätigkeit primär eine Geschäftsgebühr (VV 2300 RVG) anfallen würde, die hier nicht direkt abgebildet ist, aber oft in ähnlicher Höhe wie eine Verfahrensgebühr liegt.

Wie Sie diesen Juris RVG Rechner nutzen

Unser Juris RVG Rechner ist intuitiv gestaltet, um Ihnen eine schnelle und präzise Kostenübersicht zu ermöglichen. Befolgen Sie diese Schritte, um das Beste aus dem Tool herauszuholen:

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Streitwert eingeben: Beginnen Sie, indem Sie den “Streitwert” in Euro in das entsprechende Feld eingeben. Dies ist der zentrale Wert, der die Höhe der Anwaltsgebühren maßgeblich beeinflusst. Achten Sie darauf, einen positiven Wert einzugeben.
  2. Gebührenarten auswählen: Wählen Sie für die “Verfahrensgebühr”, “Terminsgebühr” und “Einigungsgebühr” die passenden Faktoren aus den Dropdown-Menüs.
    • Wählen Sie “1.3” für die Verfahrensgebühr, wenn es um eine gerichtliche Vertretung geht.
    • Wählen Sie “1.2” für die Terminsgebühr, wenn ein Gerichtstermin stattfindet oder eine vergleichbare Tätigkeit anfällt.
    • Wählen Sie “1.5” für die Einigungsgebühr, wenn eine gütliche Einigung erzielt wird (gerichtlich).
    • Wenn eine Gebühr nicht anfällt, wählen Sie “Nicht anwendbar (0.0)”.
  3. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer: Aktivieren oder deaktivieren Sie die Checkboxen für die “Auslagenpauschale” und die “Mehrwertsteuer (19%)”. In den meisten Fällen sollten diese aktiviert bleiben, da sie reguläre Bestandteile der Anwaltsrechnung sind.
  4. Ergebnisse ablesen: Der Juris RVG Rechner aktualisiert die Ergebnisse in Echtzeit, sobald Sie eine Eingabe ändern. Die “Gesamtkosten Brutto” werden prominent hervorgehoben.
  5. Ergebnisse kopieren oder zurücksetzen: Nutzen Sie den “Ergebnisse kopieren”-Button, um die berechneten Werte schnell in die Zwischenablage zu übernehmen. Mit “Zurücksetzen” stellen Sie die Standardwerte wieder her.

Wie Sie die Ergebnisse lesen und interpretieren

  • Netto Anwaltsgebühren: Dies ist die Summe der reinen Anwaltsgebühren ohne Auslagen und Mehrwertsteuer. Sie zeigt Ihnen, welche Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit selbst anfallen.
  • Auslagenpauschale: Dies ist der Betrag für die pauschalen Auslagen des Anwalts (z.B. Porto, Telefon).
  • Mehrwertsteuer (19%): Der auf die Netto-Anwaltsgebühren und Auslagenpauschale aufgeschlagene Steuerbetrag.
  • Gesamtkosten Brutto: Dies ist der Endbetrag, den Sie voraussichtlich zahlen müssen. Dieser Wert ist entscheidend für Ihre finanzielle Planung.

Entscheidungshilfe durch den Juris RVG Rechner

Der Juris RVG Rechner hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen:

  • Kosten-Nutzen-Analyse: Vergleichen Sie die potenziellen Anwaltskosten mit dem erwarteten Nutzen oder dem Risiko des Rechtsstreits.
  • Verhandlungsbasis: Wenn Sie über eine außergerichtliche Einigung nachdenken, können Sie die Kosten einer Einigungsgebühr den Kosten eines vollständigen Gerichtsverfahrens gegenüberstellen.
  • Budgetplanung: Erhalten Sie eine klare Vorstellung der finanziellen Belastung, um Ihr Budget entsprechend anzupassen.
  • Transparenz: Verstehen Sie, wie sich der Streitwert und die verschiedenen Gebührenarten auf die Gesamtkosten auswirken.

Schlüsselfaktoren, die die Juris RVG Rechner Ergebnisse beeinflussen

Die Anwaltskosten, die unser Juris RVG Rechner ermittelt, hängen von mehreren entscheidenden Faktoren ab. Ein Verständnis dieser Faktoren ist essenziell, um die Ergebnisse korrekt zu interpretieren und die Kosten besser einschätzen zu können.

1. Der Streitwert (Gegenstandswert)

Der Streitwert ist der wichtigste Faktor. Er repräsentiert den finanziellen Wert des Gegenstandes, um den es im Rechtsstreit geht. Je höher der Streitwert, desto höher sind in der Regel die Anwaltsgebühren. Allerdings ist der Anstieg degressiv, d.h., die Gebühren steigen bei höheren Streitwerten prozentual weniger stark an. Eine präzise Bestimmung des Streitwerts ist daher für die Berechnung der Anwaltskosten unerlässlich.

2. Die Art der anwaltlichen Tätigkeit (Gebührenarten)

Das RVG unterscheidet verschiedene Gebührenarten, die je nach Art und Umfang der anwaltlichen Leistung anfallen:

  • Verfahrensgebühr (VV 3100 RVG): Entsteht für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren.
  • Terminsgebühr (VV 3104 RVG): Fällt an, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teilnimmt oder eine vergleichbare Tätigkeit ausübt.
  • Einigungsgebühr (VV 1000 RVG): Entsteht, wenn der Anwalt an der Herbeiführung einer gütlichen Einigung mitwirkt.
  • Geschäftsgebühr (VV 2300 RVG): Für außergerichtliche Tätigkeiten (nicht direkt im Rechner abgebildet, aber wichtig für die Gesamtbetrachtung).

Die Kombination und die Höhe der Faktoren für diese Gebühren haben einen direkten Einfluss auf die Gesamtkosten.

3. Der Umfang und die Komplexität des Falles

Obwohl das RVG primär auf dem Streitwert basiert, kann der Anwalt bei überdurchschnittlich komplexen oder umfangreichen Fällen innerhalb eines bestimmten Rahmens höhere Gebührenfaktoren ansetzen (z.B. eine 1,5-fache statt 1,3-fache Verfahrensgebühr). Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden und muss begründet werden. Unser Juris RVG Rechner bietet hierfür Auswahlmöglichkeiten bei den Faktoren.

4. Außergerichtliche vs. gerichtliche Tätigkeit

Die Kostenstruktur unterscheidet sich erheblich, je nachdem, ob eine Angelegenheit außergerichtlich gelöst wird oder vor Gericht landet. Außergerichtliche Tätigkeiten werden in der Regel mit einer Geschäftsgebühr abgerechnet, während gerichtliche Verfahren Verfahrens- und Terminsgebühren nach sich ziehen. Eine frühzeitige Einigung kann oft Kosten sparen, da dann keine Terminsgebühr und ggf. geringere Gerichtskosten anfallen.

5. Die Auslagenpauschale und weitere Auslagen

Neben den reinen Gebühren fallen Auslagen an. Die “Auslagenpauschale” (VV 7001 RVG) deckt kleinere Post- und Telekommunikationskosten ab und beträgt maximal 20 €. Darüber hinaus können weitere Auslagen wie Reisekosten, Kopierkosten oder Gebühren für die Einholung von Auskünften entstehen, die nicht in der Pauschale enthalten sind und separat abgerechnet werden.

6. Die Mehrwertsteuer

Auf die Summe der Anwaltsgebühren und Auslagen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% aufgeschlagen. Dieser Faktor ist fix und erhöht die Bruttokosten entsprechend.

7. Gerichtskosten

Wichtig ist zu beachten, dass der Juris RVG Rechner primär die Anwaltskosten berechnet. Bei gerichtlichen Verfahren fallen zusätzlich Gerichtskosten an, die sich ebenfalls nach dem Streitwert richten und nicht Teil der Anwaltsrechnung sind. Diese müssen separat kalkuliert werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Juris RVG Rechner

F: Was ist der Unterschied zwischen RVG und einer Honorarvereinbarung?

A: Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) legt die gesetzlichen Mindestgebühren für Anwälte fest. Eine Honorarvereinbarung ist eine individuelle Absprache zwischen Anwalt und Mandant über die Vergütung, die vom RVG abweichen kann. Sie muss schriftlich erfolgen und darf die gesetzlichen Gebühren in der Regel nicht unterschreiten, kann aber nach oben offen sein, insbesondere bei komplexen Fällen oder hohem Haftungsrisiko. Unser Juris RVG Rechner basiert auf den gesetzlichen RVG-Gebühren.

F: Wer trägt die Anwaltskosten im Falle eines Rechtsstreits?

A: Im deutschen Zivilprozessrecht trägt in der Regel die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Anwaltskosten der obsiegenden Partei und der Gerichtskosten. Bei einem Teilsieg werden die Kosten anteilig verteilt. Bei außergerichtlichen Angelegenheiten trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung oder eine gesetzliche Regelung.

F: Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?

A: Anwaltskosten können unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar sein. Handelt es sich um Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen (z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht bei Vermietung), können sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Kosten für rein private Angelegenheiten sind in der Regel nicht absetzbar. Im Zweifel sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

F: Was ist, wenn ich mir die Anwaltskosten nicht leisten kann?

A: In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe. Wenn Sie die Kosten für eine Rechtsberatung oder ein Gerichtsverfahren nicht aufbringen können und die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, können diese Hilfen beantragt werden. Die Kosten werden dann ganz oder teilweise vom Staat übernommen. Unser Juris RVG Rechner hilft Ihnen, die Höhe der Kosten zu verstehen, die dann ggf. übernommen werden.

F: Wie wird der Streitwert festgelegt?

A: Der Streitwert wird entweder vom Gesetzgeber für bestimmte Verfahren festgelegt (z.B. bei Kündigungsschutzklagen) oder vom Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Bei Geldforderungen entspricht er in der Regel der Höhe der Forderung. Bei nicht-monetären Streitigkeiten (z.B. Unterlassungsansprüchen) wird er geschätzt. Der Anwalt kann hierzu eine erste Einschätzung geben.

F: Berücksichtigt der Juris RVG Rechner auch Gerichtskosten?

A: Nein, unser Juris RVG Rechner konzentriert sich ausschließlich auf die Anwaltskosten nach dem RVG. Gerichtskosten sind separate Gebühren, die an das Gericht zu zahlen sind und sich ebenfalls nach dem Streitwert richten. Für eine vollständige Kostenübersicht müssen diese separat ermittelt werden.

F: Was ist eine “Geschäftsgebühr” und warum ist sie nicht direkt im Rechner?

A: Die Geschäftsgebühr (VV 2300 RVG) fällt für die außergerichtliche Vertretung an, also für Tätigkeiten, die nicht vor Gericht stattfinden (z.B. Beratung, Schriftverkehr mit der Gegenseite). Unser Juris RVG Rechner ist primär auf die gerichtlichen Gebührenarten (Verfahrens-, Termins-, Einigungsgebühr) ausgelegt, da diese die komplexesten Berechnungen erfordern. Für eine umfassende außergerichtliche Kostenkalkulation sollten Sie direkt mit einem Anwalt sprechen.

F: Kann sich der Streitwert im Laufe eines Verfahrens ändern?

A: Ja, der Streitwert kann sich im Laufe eines Verfahrens ändern, beispielsweise wenn eine Klage erweitert wird oder sich der Wert des Streitgegenstandes durch neue Entwicklungen verändert. Eine Änderung des Streitwerts führt zu einer Neuberechnung der Anwalts- und Gerichtskosten.

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