Krankengeldzuschuss TV-L Rechner: Ihr Leitfaden zur finanziellen Absicherung bei Krankheit


Krankengeldzuschuss TV-L Rechner: Ihr Leitfaden zur finanziellen Absicherung bei Krankheit

Der Krankengeldzuschuss nach TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) ist eine wichtige Leistung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die längerfristig erkranken. Er soll die Lücke zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Nettoentgelt schließen. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihren individuellen Anspruch schnell und präzise zu ermitteln.

Krankengeldzuschuss TV-L Rechner

Geben Sie Ihre Daten ein, um Ihren geschätzten Krankengeldzuschuss zu berechnen.



Ihr reguläres Brutto-Monatsgehalt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.


Die Anzahl der vollen Jahre Ihrer ununterbrochenen Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber.


Ihre aktuelle Steuerklasse (z.B. 1 für Ledige, 3 für Verheiratete mit höherem Einkommen).


Anzahl der Kinderfreibeträge (z.B. 0.5, 1, 1.5, etc.).


Geben Sie an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.


Wählen Sie Ihr Bundesland für die korrekte Kirchensteuerberechnung.


Anzahl der Krankheitstage, für die Sie in diesem Kalenderjahr bereits Lohnfortzahlung oder Krankengeldzuschuss erhalten haben.


Die Anzahl der Krankheitstage, für die Sie den Zuschuss berechnen möchten.


Ihre Berechnungsergebnisse

Gesamter Krankengeldzuschuss: 0,00 EUR
Geschätztes Netto-Monatsgehalt:
0,00 EUR
Tage volle Lohnfortzahlung (für diese Periode):
0 Tage
Tage Krankengeldzuschuss (für diese Periode):
0 Tage
Geschätztes tägliches Krankengeld (netto):
0,00 EUR
Geschätzter täglicher Zuschuss:
0,00 EUR
Max. Tage Zuschuss (gesamt):
0 Tage

Erläuterung der Berechnung

Der Krankengeldzuschuss wird gezahlt, wenn die Lohnfortzahlung endet und Sie Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Er gleicht die Differenz zwischen Ihrem geschätzten Netto-Monatsgehalt (umgerechnet auf einen Tagessatz) und dem täglichen Krankengeld aus. Die Dauer des Zuschusses hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit ab und ist auf eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Kalenderjahr begrenzt.

Hinweis: Die Netto-Gehalts- und Krankengeld-Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine detaillierte Lohnabrechnung oder Auskunft Ihrer Krankenkasse.

Vergleich: Netto-Gehalt vs. Krankengeld vs. Krankengeld + Zuschuss

Übersicht der Entgeltfortzahlungs- und Zuschussdauern nach TV-L
Dauer der Betriebszugehörigkeit Volle Lohnfortzahlung (Wochen) Krankengeldzuschuss (Wochen) Max. Tage Zuschuss (gesamt)
Weniger als 1 Jahr 6 13 91
Mindestens 1 Jahr 9 18 126
Mindestens 3 Jahre 12 26 182
Mindestens 5 Jahre 18 39 273
Mindestens 10 Jahre 26 52 364

Was ist der Krankengeldzuschuss TV-L Rechner?

Der Krankengeldzuschuss TV-L Rechner ist ein Online-Tool, das speziell für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder entwickelt wurde. Er hilft Ihnen dabei, die Höhe und Dauer des Krankengeldzuschusses zu ermitteln, den Ihr Arbeitgeber Ihnen im Falle einer längeren Krankheit zusätzlich zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt. Dieser Zuschuss ist entscheidend, um finanzielle Einbußen während einer Arbeitsunfähigkeit zu minimieren.

Wer sollte diesen Rechner nutzen? Jeder Angestellte, der unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fällt und länger als die gesetzliche Lohnfortzahlungsfrist von sechs Wochen erkrankt ist oder dies erwartet. Dies umfasst Lehrer, Hochschulmitarbeiter, Verwaltungsangestellte und viele andere Berufsgruppen im Landesdienst. Auch Personalabteilungen können den Krankengeldzuschuss TV-L Rechner zur schnellen Orientierung nutzen.

Häufige Missverständnisse: Viele glauben, dass der Arbeitgeber bei Krankheit unbegrenzt weiter das volle Gehalt zahlt. Dies ist jedoch nur für eine bestimmte Dauer der Fall (Lohnfortzahlung). Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein, das in der Regel niedriger ist als das Nettoentgelt. Der Krankengeldzuschuss TV-L ist genau dafür da, diese Lücke zu schließen, aber auch er ist zeitlich begrenzt und nicht unendlich.

Krankengeldzuschuss TV-L Formel und Mathematische Erklärung

Die Berechnung des Krankengeldzuschuss TV-L basiert auf der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Krankengeld. Hier ist eine vereinfachte Darstellung der Schritte:

  1. Ermittlung des geschätzten Netto-Monatsgehalts: Ausgehend vom Brutto-Monatsgehalt werden pauschalierte Abzüge für Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen.
  2. Berechnung des täglichen Netto-Entgelts: Das geschätzte Netto-Monatsgehalt wird auf einen täglichen Wert umgerechnet (z.B. Netto-Monatsgehalt / 30,42 Tage).
  3. Ermittlung des täglichen Krankengeldes (netto): Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Brutto-Regelentgelts, darf aber 90% des Netto-Regelentgelts nicht übersteigen und ist nach oben gedeckelt. Davon werden noch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.
  4. Berechnung des täglichen Krankengeldzuschusses: Dies ist die Differenz zwischen dem täglichen Netto-Entgelt und dem täglichen Krankengeld (netto).
  5. Bestimmung der Anspruchsdauer: Die Dauer, für die der Arbeitgeber den Krankengeldzuschuss TV-L zahlt, hängt von der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit ab und ist im TV-L festgelegt. Sie ist kumulativ für alle Arbeitsunfähigkeiten innerhalb eines Kalenderjahres.
  6. Gesamter Krankengeldzuschuss: Der tägliche Zuschuss multipliziert mit der Anzahl der Tage, für die ein Anspruch auf Zuschuss besteht.
Variablen für die Berechnung des Krankengeldzuschusses
Variable Bedeutung Einheit Typischer Bereich
Brutto-Monatsgehalt Reguläres Bruttoentgelt vor Krankheit EUR 2.000 – 6.000
Betriebszugehörigkeit Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung Jahre 0 – 40
Steuerklasse Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers Numerisch 1 – 6
Kinderfreibeträge Anzahl der Kinderfreibeträge Numerisch 0 – 3
Kirchensteuerpflichtig Ja/Nein Boolesch Ja/Nein
Bundesland Wohnsitz-Bundesland für Kirchensteuer Text Bayern, NRW, etc.
Krankheitstage im Jahr Bereits genutzte Krankheitstage im Kalenderjahr Tage 0 – 365
Krankheitstage für Berechnung Anzahl der Tage der aktuellen Arbeitsunfähigkeit Tage 1 – 365

Praktische Beispiele (Real-World Use Cases)

Beispiel 1: Junge Fachkraft mit kurzer Betriebszugehörigkeit

Anna, 28 Jahre alt, ist seit 2 Jahren im Landesdienst (TV-L) beschäftigt. Ihr Brutto-Monatsgehalt beträgt 3.000 EUR, sie ist Steuerklasse 1, kinderlos und nicht kirchensteuerpflichtig. Im aktuellen Kalenderjahr war sie noch nicht krank. Nun erkrankt sie für 45 Tage.

  • Input: Brutto-Monatsgehalt: 3.000 EUR, Betriebszugehörigkeit: 2 Jahre, Steuerklasse: 1, Kinderfreibeträge: 0, Kirchensteuer: Nein, Bundesland: NRW, Krankheitstage im Jahr: 0, Krankheitstage für Berechnung: 45.
  • Berechnung:
    • Geschätztes Netto-Monatsgehalt: ca. 2.000 EUR
    • Tägliches Netto-Entgelt: ca. 65,75 EUR
    • Tägliches Krankengeld (netto): ca. 55,00 EUR
    • Anspruch auf volle Lohnfortzahlung: 9 Wochen (63 Tage)
    • Anspruch auf Krankengeldzuschuss: 18 Wochen (126 Tage)
    • Für diese 45 Tage: 45 Tage volle Lohnfortzahlung. Kein Krankengeldzuschuss, da die Lohnfortzahlung die gesamte Periode abdeckt.
  • Ergebnis: Gesamter Krankengeldzuschuss: 0,00 EUR. Anna erhält für die gesamten 45 Tage ihr volles Netto-Gehalt.

Beispiel 2: Erfahrener Mitarbeiter mit längerer Krankheit

Bernd, 45 Jahre alt, ist seit 8 Jahren im Landesdienst (TV-L) tätig. Sein Brutto-Monatsgehalt beträgt 4.500 EUR, er ist Steuerklasse 3, hat 1 Kinderfreibetrag und ist kirchensteuerpflichtig (NRW). Er war in diesem Jahr bereits 30 Tage krank (volle Lohnfortzahlung erhalten). Nun erkrankt er erneut für 60 Tage.

  • Input: Brutto-Monatsgehalt: 4.500 EUR, Betriebszugehörigkeit: 8 Jahre, Steuerklasse: 3, Kinderfreibeträge: 1, Kirchensteuer: Ja, Bundesland: NRW, Krankheitstage im Jahr: 30, Krankheitstage für Berechnung: 60.
  • Berechnung:
    • Geschätztes Netto-Monatsgehalt: ca. 3.200 EUR
    • Tägliches Netto-Entgelt: ca. 105,19 EUR
    • Tägliches Krankengeld (netto): ca. 85,00 EUR
    • Anspruch auf volle Lohnfortzahlung: 18 Wochen (126 Tage)
    • Anspruch auf Krankengeldzuschuss: 39 Wochen (273 Tage)
    • Bereits genutzte Tage: 30 Tage Lohnfortzahlung.
    • Verbleibende Lohnfortzahlung: 126 – 30 = 96 Tage.
    • Für die 60 Tage der aktuellen Krankheit:
      • Die ersten 33 Tage (63 – 30) sind noch volle Lohnfortzahlung.
      • Die restlichen 27 Tage (60 – 33) fallen in die Krankengeldzuschuss-Phase.
    • Täglicher Zuschuss: ca. 105,19 EUR – 85,00 EUR = 20,19 EUR.
    • Gesamter Krankengeldzuschuss: 27 Tage * 20,19 EUR = 545,13 EUR.
  • Ergebnis: Gesamter Krankengeldzuschuss: 545,13 EUR. Bernd erhält für 33 Tage sein volles Netto-Gehalt und für 27 Tage Krankengeld plus den Zuschuss.

Wie man diesen Krankengeldzuschuss TV-L Rechner benutzt

Die Nutzung des Krankengeldzuschuss TV-L Rechners ist einfach und intuitiv:

  1. Geben Sie Ihr Brutto-Monatsgehalt ein: Tragen Sie Ihr reguläres Brutto-Monatsgehalt vor der Krankheit ein.
  2. Dauer der Betriebszugehörigkeit: Geben Sie die Anzahl der vollen Jahre Ihrer ununterbrochenen Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber an.
  3. Steuerliche Angaben: Wählen Sie Ihre Steuerklasse, geben Sie Ihre Kinderfreibeträge an und ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Wählen Sie auch Ihr Bundesland, da die Kirchensteuer variieren kann.
  4. Krankheitstage im aktuellen Kalenderjahr: Tragen Sie ein, wie viele Krankheitstage Sie in diesem Jahr bereits hatten und dafür Lohnfortzahlung oder Krankengeldzuschuss erhalten haben.
  5. Anzahl Krankheitstage für diese Berechnung: Geben Sie die Dauer der aktuellen Arbeitsunfähigkeit in Tagen ein, für die Sie den Zuschuss berechnen möchten.
  6. Ergebnisse ablesen: Der Rechner aktualisiert die Ergebnisse automatisch. Sie sehen den gesamten Krankengeldzuschuss, Ihr geschätztes Netto-Monatsgehalt, die Tage der vollen Lohnfortzahlung und des Zuschusses sowie die täglichen Beträge.

Wie man die Ergebnisse liest:

  • Gesamter Krankengeldzuschuss: Dies ist der Betrag, den Sie zusätzlich zum Krankengeld für die angegebene Krankheitsperiode erhalten.
  • Geschätztes Netto-Monatsgehalt: Eine Orientierung, was Ihr Netto-Gehalt ohne Krankheit wäre.
  • Tage volle Lohnfortzahlung / Tage Krankengeldzuschuss: Zeigt an, für wie viele Tage der aktuellen Periode Sie noch volles Gehalt bzw. den Zuschuss erhalten.

Entscheidungsfindung: Der Krankengeldzuschuss TV-L Rechner gibt Ihnen eine klare Vorstellung Ihrer finanziellen Situation bei längerer Krankheit. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Ausgaben zu planen und sich auf mögliche Einkommenseinbußen einzustellen. Bei Unsicherheiten sollten Sie immer Ihre Personalabteilung oder Krankenkasse kontaktieren.

Schlüsselfaktoren, die das Krankengeldzuschuss TV-L Ergebnis beeinflussen

Mehrere Faktoren spielen eine Rolle bei der Berechnung des Krankengeldzuschuss TV-L:

  1. Dauer der Betriebszugehörigkeit: Dies ist der wichtigste Faktor, da er direkt die maximale Dauer der Lohnfortzahlung und des Krankengeldzuschusses bestimmt. Je länger Sie beschäftigt sind, desto länger erhalten Sie Leistungen.
  2. Höhe des Brutto-Monatsgehalts: Ein höheres Brutto-Gehalt führt in der Regel zu einem höheren Netto-Gehalt und somit zu einem potenziell höheren Krankengeld und Zuschuss, da die Differenz zum Krankengeld größer sein kann.
  3. Steuerklasse und Kinderfreibeträge: Diese Faktoren beeinflussen Ihr Netto-Gehalt erheblich. Eine günstigere Steuerklasse (z.B. III) und Kinderfreibeträge reduzieren die Steuerlast und erhöhen das Netto-Gehalt, was wiederum den Zuschuss beeinflusst.
  4. Bereits genutzte Krankheitstage im Kalenderjahr: Die Anspruchsdauern für Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuss TV-L sind kumulativ innerhalb eines Kalenderjahres. Wenn Sie bereits viele Tage krank waren, verkürzt sich der verbleibende Anspruch.
  5. Krankengeld der Krankenkasse: Die Höhe des Krankengeldes ist ein direkter Gegenposten zum Netto-Gehalt. Je höher das Krankengeld, desto geringer der notwendige Zuschuss. Das Krankengeld selbst ist von Ihrem Brutto-Gehalt und den Beitragsbemessungsgrenzen abhängig.
  6. Sozialversicherungsbeiträge: Die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung reduzieren Ihr Netto-Gehalt und beeinflussen somit die Basis für den Zuschuss. Auch vom Krankengeld werden noch Beiträge abgezogen.
  7. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Diese Abzüge reduzieren ebenfalls Ihr Netto-Gehalt und wirken sich indirekt auf die Berechnung des Zuschusses aus.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Krankengeldzuschuss TV-L

1. Was ist der Unterschied zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuss?

Die Lohnfortzahlung ist die Fortzahlung Ihres vollen Gehalts durch den Arbeitgeber für die ersten Wochen der Krankheit (gesetzlich 6 Wochen, nach TV-L länger je nach Betriebszugehörigkeit). Der Krankengeldzuschuss TV-L wird gezahlt, wenn die Lohnfortzahlung endet und Sie Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Er gleicht die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoentgelt aus.

2. Wie lange erhalte ich den Krankengeldzuschuss nach TV-L?

Die Dauer hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit ab. Sie kann zwischen 13 und 52 Wochen liegen, zusätzlich zur vollen Lohnfortzahlung. Die genauen Fristen finden Sie in der Tabelle im Rechner oder im TV-L.

3. Ist der Krankengeldzuschuss steuerpflichtig?

Der Krankengeldzuschuss TV-L selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, er erhöht zwar nicht direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, kann aber dazu führen, dass Ihr übriges Einkommen mit einem höheren Steuersatz versteuert wird.

4. Was passiert, wenn ich innerhalb eines Jahres mehrmals krank werde?

Die Anspruchsdauern für Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuss TV-L sind kumulativ für alle Arbeitsunfähigkeiten innerhalb eines Kalenderjahres. Das bedeutet, bereits genutzte Tage werden angerechnet und reduzieren den verbleibenden Anspruch.

5. Gilt der Krankengeldzuschuss auch bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten?

Ja, die Regelungen des TV-L zur Entgeltfortzahlung und zum Krankengeldzuschuss TV-L gelten grundsätzlich auch bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Hier kann es jedoch zusätzliche Leistungen von der Berufsgenossenschaft geben.

6. Kann der Krankengeldzuschuss gekürzt werden?

Der Zuschuss ist dazu gedacht, die Differenz zum Nettoentgelt auszugleichen. Eine Kürzung im eigentlichen Sinne findet nicht statt, aber die Höhe ist direkt an Ihr Netto-Gehalt und das Krankengeld gekoppelt. Wenn sich diese Werte ändern, ändert sich auch der Zuschuss.

7. Was ist, wenn mein Krankengeld höher ist als mein Netto-Gehalt?

Dies ist in der Praxis sehr unwahrscheinlich, da das Krankengeld auf 90% des Netto-Entgelts begrenzt ist. Sollte es theoretisch doch einmal der Fall sein, würde kein Krankengeldzuschuss TV-L gezahlt, da keine Lücke zu schließen wäre.

8. Wo finde ich die genauen Regelungen zum Krankengeldzuschuss TV-L?

Die detaillierten Regelungen finden Sie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), insbesondere in § 22 Entgelt im Krankheitsfall. Ihre Personalabteilung oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht können Ihnen ebenfalls Auskunft geben.

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