Rechner Grundsicherung: Anspruch 2026 online berechnen


Rechner Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ermitteln Sie mit unserem rechner grundsicherung schnell und unkompliziert Ihren potenziellen Anspruch. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, um eine sofortige Schätzung Ihres monatlichen Grundsicherungsanspruchs zu erhalten. Sicher, anonym und aktuell für 2026.

Ihr persönlicher Grundsicherungs-Check


Wählen Sie, ob Sie alleine oder mit einem Partner zusammenleben.


Ihre Grundmiete ohne Nebenkosten.
Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein.


Ohne Heizkosten (z.B. Wasser, Grundsteuer, Müllabfuhr).
Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein.


Ihre tatsächlichen Kosten für Heizung und Warmwasser.
Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein.


Z.B. wegen Schwerbehinderung mit Merkzeichen G/aG oder für kostenaufwändige Ernährung.
Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein.


Summe aller Einkünfte (Rente, Erwerbseinkommen etc.) nach Abzug von Freibeträgen.
Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein.


Z.B. Sparguthaben, Aktien. Der Schonbetrag (10.000 € für Alleinstehende) wird automatisch berücksichtigt.
Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein.


Ihr voraussichtlicher Anspruch auf Grundsicherung

919.00 €

Gesamtbedarf

1,219.00 €

Kosten der Unterkunft

650.00 €

Anrechenbares Einkommen

300.00 €

Formel: Anspruch = Gesamtbedarf – Anrechenbares Einkommen

Ergebnis-Analyse

Detaillierte Aufschlüsselung Ihrer Berechnung
Posten Betrag Beschreibung
Regelbedarf 563.00 € Pauschale für Lebensunterhalt (Stufe 1)
Kosten der Unterkunft & Heizung 650.00 € Summe aus Kaltmiete, Neben- und Heizkosten
Mehrbedarf 0.00 € Zusätzliche anerkannte Bedarfe
Gesamtbedarf 1,219.00 € Die Summe aller Ihrer Bedarfe
Ihr Nettoeinkommen – 300.00 € Wird zur Deckung des Bedarfs herangezogen
Grundsicherungsanspruch 919.00 € Differenz, die vom Amt gezahlt wird
Balkendiagramm: Gegenüberstellung von Bedarf und Einkommen Bedarf vs. Einkommen

100% 0%

Gesamtbedarf

Einkommen

Dynamische Grafik zur Veranschaulichung Ihres Bedarfs im Verhältnis zum Einkommen.

Was ist die Grundsicherung? Ein umfassender Überblick

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung des deutschen Staates. Sie soll sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters die Regelaltersgrenze erreicht haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten können. Diese Leistung, geregelt im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), greift, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der rechner grundsicherung ist ein essenzielles Werkzeug, um einen ersten, unverbindlichen Anspruch zu prüfen. Viele verwechseln die Grundsicherung mit dem Arbeitslosengeld oder dem neueren Bürgergeld, doch sie zielt auf einen anderen Personenkreis ab: Menschen, von denen nicht mehr erwartet wird, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sichern können.

Eine häufige Fehlannahme ist, dass man zuerst sein gesamtes Vermögen bis auf den letzten Cent aufbrauchen muss. Das ist falsch. Es gibt Schonvermögen, das nicht angetastet werden muss. Unser rechner grundsicherung berücksichtigt diese Freibeträge. Ebenso wichtig ist der Unterschied zur Sozialhilfe: Bei der Grundsicherung wird das Einkommen von Kindern oder Eltern nur herangezogen, wenn es 100.000 Euro pro Jahr übersteigt. Dies entlastet die Familien und stellt eine zentrale Verbesserung gegenüber der früheren Sozialhilfe dar.

Formel und mathematische Erklärung des Rechner Grundsicherung

Die Berechnung des Anspruchs auf Grundsicherung folgt einer klaren mathematischen Logik, die auch unser rechner grundsicherung anwendet. Im Kern geht es darum, den individuellen Bedarf dem anrechenbaren Einkommen gegenüberzustellen. Die Formel lautet:

Anspruch auf Grundsicherung = Gesamtbedarf - Anrechenbares Einkommen

Der Gesamtbedarf setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  1. Regelbedarf: Eine gesetzlich festgelegte Pauschale für alltägliche Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung und Strom. Die Höhe hängt von der Lebenssituation ab (z.B. alleinstehend oder in Partnerschaft).
  2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU): Die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung.
  3. Mehrbedarfe: Zusätzliche anerkannte Bedarfe, z.B. bei Behinderung oder für spezielle Ernährung.

Vom vorhandenen Einkommen (z.B. Rente) werden Freibeträge abgezogen, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln. Liegt das Vermögen über dem Schonbetrag (z.B. 10.000 € für Alleinstehende), besteht in der Regel kein Anspruch. Der rechner grundsicherung führt Sie durch diese Schritte, um eine genaue Schätzung zu liefern.

Variablen der Grundsicherungsberechnung
Variable Bedeutung Einheit Typischer Bereich
Regelbedarf Gesetzliche Pauschale für den Lebensunterhalt Euro (€) 506 – 563 €
Kosten der Unterkunft (KdU) Miete und Heizkosten Euro (€) Ortsabhängig, z.B. 350 – 700 €
Anrechenbares Einkommen Einkünfte nach Abzug von Freibeträgen Euro (€) 0 – 1.000 €
Schonvermögen Geschützter Vermögensfreibetrag Euro (€) 10.000 € (Alleinstehend)

Praktische Beispiele: Der Rechner Grundsicherung im Einsatz

Beispiel 1: Alleinstehender Rentner in einer Großstadt

Herr Meier ist 70 Jahre alt und lebt allein in München. Seine Rente beträgt 550 €. Sein Vermögen auf dem Sparbuch liegt bei 4.000 €. Seine Wohnung kostet 600 € Kaltmiete plus 150 € Nebenkosten (inkl. Heizung).

  • Regelbedarf: 563 € (Stufe 1)
  • Kosten der Unterkunft (KdU): 750 €
  • Gesamtbedarf: 563 € + 750 € = 1.313 €
  • Anrechenbares Einkommen: 550 € (vereinfacht, Freibeträge nicht berücksichtigt)
  • Ergebnis mit dem rechner grundsicherung: 1.313 € – 550 € = 763 € Anspruch auf Grundsicherung. Sein Vermögen liegt unter dem Schonbetrag.

Beispiel 2: Erwerbsgemindertes Ehepaar auf dem Land

Das Ehepaar Klein lebt in einer ländlichen Region. Beide sind dauerhaft voll erwerbsgemindert. Gemeinsam erhalten sie eine kleine Erwerbsminderungsrente von 700 €. Ihr Haus ist abbezahlt, aber es fallen monatliche Nebenkosten und Heizkosten von 250 € an. Ihr gemeinsames Vermögen beträgt 25.000 €.

  • Regelbedarf: 2 x 506 € = 1.012 € (Stufe 2 für Partner)
  • Kosten der Unterkunft (KdU): 250 €
  • Gesamtbedarf: 1.012 € + 250 € = 1.262 €
  • Anrechenbares Einkommen: 700 €
  • Ergebnis: Ihr Vermögen von 25.000 € liegt über dem Schonvermögen für Paare (20.000 €). Der rechner grundsicherung zeigt daher einen Anspruch von 0 € an. Sie müssen zuerst 5.000 € ihres Vermögens verbrauchen.

So nutzen Sie diesen Rechner Grundsicherung optimal

Unser rechner grundsicherung ist darauf ausgelegt, Ihnen eine schnelle und intuitive Orientierung zu ermöglichen. Folgen Sie diesen einfachen Schritten für ein präzises Ergebnis:

  1. Haushaltsart wählen: Beginnen Sie mit der Auswahl Ihrer Lebenssituation. Dies bestimmt direkt die Höhe Ihres Regelbedarfs.
  2. Wohnkosten eintragen: Geben Sie Ihre monatliche Kaltmiete sowie die Neben- und Heizkosten an. Seien Sie hier so genau wie möglich, da dies einen großen Teil des Bedarfs ausmacht.
  3. Mehrbedarfe angeben: Falls Sie Anspruch auf anerkannte Mehrbedarfe haben, tragen Sie die monatliche Summe ein.
  4. Einkommen und Vermögen: Geben Sie Ihr gesamtes Nettoeinkommen und Ihr verwertbares Vermögen an. Der Rechner berücksichtigt die Freibeträge automatisch.
  5. Ergebnis ablesen: Der rechner grundsicherung zeigt Ihnen sofort Ihren voraussichtlichen Anspruch. Die Zwischenwerte wie Gesamtbedarf und anrechenbares Einkommen helfen Ihnen, die Berechnung nachzuvollziehen.

Nutzen Sie das Ergebnis als Grundlage für eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem zuständigen Sozialamt. Ein positiver Bescheid aus unserem rechner grundsicherung ist ein starkes Indiz dafür, dass Sie einen offiziellen Antrag stellen sollten. Informationen zum Sozialhilfe Anspruch können ebenfalls relevant sein.

Schlüsselfaktoren, die Ihr Grundsicherungs-Ergebnis beeinflussen

Das Ergebnis, das unser rechner grundsicherung ermittelt, hängt von verschiedenen, teils komplexen Faktoren ab. Hier sind die sechs wichtigsten im Detail:

  • Regelbedarfsstufe: Ihre Haushaltsgröße (alleinstehend vs. Partnerschaft) ist der Ausgangspunkt. Eine Änderung hier hat direkte Auswirkungen auf die Bedarfshöhe.
  • Wohnort (Angemessenheit der Miete): Die Kosten der Unterkunft werden nur bis zu einer “angemessenen” Höhe übernommen. Was als angemessen gilt, variiert stark zwischen Städten wie München und ländlichen Gebieten. Eine zu teure Wohnung kann zur Kürzung führen. Unser Tool kann dies nicht im Detail prüfen, es ist ein wichtiger Punkt für den offiziellen Antrag. Für eine detaillierte Prüfung ist ein Blick auf die Regelungen zur Kosten der Unterkunft ratsam.
  • Höhe des anrechenbaren Einkommens: Nicht jedes Einkommen wird voll angerechnet. Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder bei bestimmten Rentenarten gibt es Freibeträge. Je höher die Freibeträge, desto höher der mögliche Anspruch aus dem rechner grundsicherung.
  • Verwertbares Vermögen: Der entscheidende Faktor, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Liegt Ihr Vermögen über dem Schonbetrag (10.000 € für Singles, 20.000 € für Paare), muss es erst bis auf diesen Betrag aufgebraucht werden. Ein angemessenes Eigenheim zählt nicht dazu.
  • Anerkannte Mehrbedarfe: Personen mit bestimmten Behinderungen (Merkzeichen G/aG), Schwangere oder Menschen, die aus medizinischen Gründen eine teurere Ernährung benötigen, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Dies kann den Gesamtanspruch erheblich steigern und ist ein wichtiger Hebel. Viele Informationen finden sich unter dem Stichwort Mehrbedarf bei Behinderung.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Sind Sie nicht familienversichert, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als zusätzlicher Bedarf anerkannt und vom Amt übernommen. Dies wird oft übersehen, ist aber ein zentraler Bestandteil der Gesamtleistung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Rechner Grundsicherung

1. Ist das Ergebnis vom rechner grundsicherung verbindlich?

Nein, das Ergebnis ist eine Schätzung und rechtlich nicht bindend. Es dient Ihrer Orientierung. Nur ein offizieller Bescheid vom Sozialamt ist verbindlich.

2. Was zählt alles zum anrechenbaren Einkommen?

Dazu gehören Renten aller Art, Einkommen aus Arbeit, Mieteinnahmen, Zinsen und Unterhaltszahlungen. Bestimmte Beträge, wie ein Teil des Erwerbseinkommens, können anrechnungsfrei bleiben.

3. Mein Vermögen liegt leicht über dem Schonbetrag. Was nun?

Sie müssen Ihr Vermögen bis zur Grenze des Schonvermögens (z.B. 10.000 €) aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung erhalten können. Ein Antrag lohnt sich oft trotzdem schon, da das Amt dann ab dem Monat leistet, in dem die Grenze unterschritten wird.

4. Zählt mein Auto zum Vermögen?

Ein “angemessenes” Kraftfahrzeug wird nicht als Vermögen angerechnet, insbesondere wenn es für die Mobilität bei Behinderung benötigt wird. Ein Luxuswagen müsste hingegen verkauft werden.

5. Kann ich Grundsicherung auch bei Wohneigentum bekommen?

Ja, wenn das Haus oder die Wohnung als “angemessen” gilt. Statt Miete werden dann die Nebenkosten (Grundsteuer, Versicherungen etc.) und angemessene Heizkosten als Bedarf anerkannt. Der rechner grundsicherung kann dies näherungsweise abbilden, indem Sie diese Kosten bei der Miete eintragen.

6. Was ist der Unterschied zum Wohngeld?

Wohngeld ist ein reiner Mietzuschuss, während die Grundsicherung den gesamten Lebensunterhalt abdeckt. Wer Grundsicherung erhält, hat keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Prüfen Sie mit einem Wohngeld berechnen Tool, was für Sie vorteilhafter sein könnte, falls Ihr Einkommen nur knapp nicht reicht.

7. Wie beeinflusst der Rentenwert meinen Anspruch?

Der Wert Ihrer Rente ist der größte Posten Ihres Einkommens. Der aktuelle Rentenpunkte Wert bestimmt die Höhe Ihrer Rente und damit indirekt die Höhe Ihres Grundsicherungsanspruchs. Eine höhere Rente senkt den Anspruch.

8. Gibt es einen Unterschied zum Bürgergeld?

Ja, einen wesentlichen. Grundsicherung ist für Personen, die nicht mehr erwerbsfähig sind (Alter, Krankheit). Bürgergeld (früher Hartz IV) ist für erwerbsfähige Personen, die arbeitssuchend sind. Unser rechner grundsicherung ist nicht für Bürgergeld-Empfänger gedacht. Nutzen Sie dafür einen Bürgergeld Rechner.

© 2026 – Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient nur zu Informationszwecken. Bitte konsultieren Sie das zuständige Sozialamt oder die Deutsche Rentenversicherung für eine verbindliche Auskunft.


Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *